Thema: Deutsches Reich Inflationsbelege
inflamicha Am: 21.05.2018 12:32:50 Gelesen: 2544606# 6933@  
@ becker04 [#6932]

Hallo Klaus,

interessanter Einwand. Da ich zunächst an einen Fehler in der Oechsner-Portotabelle dachte (soll ja vorkommen), habe ich im Amtsblatt nachgeschlagen. Und siehe da, alles richtig. In der Verordnung betr. Änderung der "Postordnung vom 28. Juli 1917" vom 29.4.1920 § 19 Abs. IX Ziffer 2 heißt es bei Nachnahmen "50 Pf. für Briefsendungen und 1 M. für Pakete" (Vorzeigegebühr). Es handelt sich bei PP 5 um die einzige Portoperiode, in der für Pakete eine abweichende Vorzeigegebühr zu zahlen war.

Gruß Michael
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/1155
https://www.philaseiten.de/beitrag/179365