Thema: Bildrechte im Internet
Detlev0405 Am: 31.05.2018 13:31:55 Gelesen: 9430# 3@  
@ Wim Ehlers [#1]

Hallo Wim,

im Prinzip folge ich Dir ja, ich verwende auch nur fremdes Material unter Angabe von den notwendigen Quellen als Ergänzung einer Darstellung.

Nun lass mich aber mal eine sehr spezifische Frage stellen, die wohl jeden Philatelisten berührt oder berühren könnte. Es geht dabei um Ganzbelege und die Bewertung urheberrechtlicher Ansprüche. Nach dem deutschen und internationalen Urheberrecht greifen Schutzklauseln nur für "Leistungen mit Werkqualität" . Damit sollten alle Ganzbelege in den verschiedenen Sammelgebieten schon von vornherein von den Urheberrechtsregeln ausgeschlossen sein (meine Hypothese). Da helfen auch keine Schutzfristen von 50 oder 70 Jahren.

Kommt die zweite Frage nach den Urheberrechten bezüglich des veröffentlichten Bildes. Ist ein kopierter und dann veröffentlichter Beleg ein nach dem Urheberrecht schützenswertes Objekt ? Ist es entsprechend gekennzeichnet mit Wasserzeichen oder anderen Eigentumszeichen, würde ich es bejahen. Ohne spezielle Kennzeichnung wohl kaum, ich hätte zum Beispiel kein Problem, ein jedes Bild von einem Beleg mit Hilfe eines Editors völlig neutral zu gestalten. Und es gibt gerade bei meinem Gebiet (Luftpost Tschechoslowakei bis 1939) viele mehrfache Belege, die gleich sind (zum Beispiel Krenge Briefe).

Vielleicht gibt es ja Antworten auf diese Fragen.

Beste Grüße
Detlev
 
Quelle: www.philaseiten.de
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