Thema: Bildrechte im Internet
DL8AAM Am: 31.05.2018 15:12:50 Gelesen: 9359# 6@  
@ bovi11 [#4]

Ist ein Text oder ein Foto urheberrechtlich geschützt, ist die ungenehmigte Veröffentlichung auch dann unzulässig, wenn der Urheber genannt wird.

Das sollte so nicht ganz richtig sein. Ich habe seinerzeit in der Uni gelernt, dass ich, im Rahmen des Zitierrechts, auch Bilder (unter Angabe der Quelle) 'zu wissenschaftlichen Zwecken' (d.h. aber eben nicht universitär, auch philatelistische Arbeiten sind/können zur Forschung, Wissensbildung und Bewahrung beitragen) verwenden darf [aber zu nicht kommerziellen Zwecken]: Wenn ich dieses "fremde Gut" zur Untermauerung einer eigenen geistigen Leistung nutze und benötige! Heisst einfach nur Foto nehmen und "schau mal was ich gefunden habe" reicht nicht! Wenn ich aber einen Artikel zu einem "Thema" poste und zum Beleg meiner "Ergüsse" ein fremdes Bild "zum Beweis" (mit Quellenangabe) zeige, ist das vollkommen legal, selbst ohne Freigabe des Rechteinhabers, und egal was er in seiner "Fusszeile" schreibt bzw. ausschliesst. Wie sagte unser Prof damals, ich könnte sogar fremde Urlaubsbilder klauen und vollkommen legal verwenden und selbst veröffentlichen (unter Wahrung des Persönlichkeitsrechts), ohne das der Urlauber davon Kenntnis erlangen braucht (wenn auf dem Foto etwas für meine eigene geistige Arbeit relevantes zu sehen ist, u.U. nimmt man hier besser bearbeitete Ausschnitte. Der verbrannte Kurzhosensandalenundstrümpfeträger mit Bierbauch in der Mitte des Bildes sollte kaum das Relevante auf dem Foto sein, es sei denn ich schreibe etwas zur Modegeschichte deutscher Touristen).

Gruß
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
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