Thema: Bildrechte im Internet
DL8AAM Am: 31.05.2018 17:58:48 Gelesen: 9299# 11@  
@ Wim Ehlers [#9]

Wer nicht einverstanden sei, könne vor zwei, drei Minuten kurz die Szenerie verlassen. Auch so ist ein Einverständnis statthaft.

Nach meinem Verständnis eben nicht "mehr", nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung muss, so wie ich es verstehe, jeder positiv zustimmen und diese Zustimmung muss dokumentier- und archivierbar sein.

Deshalb werden aktuell auch keine kirchlichen Messen mehr im TV oder sonstwo übertragen, siehe die aktuelle Absage eines TV-Streams, Zitat " Eine Internetübertragung sei daher nur rechtskonform möglich, wenn jeder Gottesdienstbesucher und alle die Messe gestaltenden Personen wie Ministranten, Musiker, Lektoren und Priester vorab die Zustimmung zum Streaming geben würden. Zudem müsse dieses Einverständnis schriftlich dokumentiert werden, betonte die Diözese.". Ankündigen und durch "sitzenbleiben" zustimmen geht wohl nicht mehr!

https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/suedbaden/Freiburg-Keine-Live-Uebertragung-des-Gottesdienstes-aus-dem-Muenster,meldung-5584.html

Das war's dann wohl auch mit Fussballübertragungen. ;-)

Schöne neue Datenschutzwelt, wieder mal ein Beispiel zum Thema "überzogen und vollkommen am eigentlichen Ziel vorbei".

Gruß
Thomas
 
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