Thema: Bildrechte im Internet
Wim Ehlers Am: 31.05.2018 18:08:33 Gelesen: 9277# 12@  
@ mausbach1 [#10]

Hallo Claus,

nein, zumindest wenn ich alles wieder so mache, wie seinerzeit. Dazu zitiere ich einmal den § 32 der DSGO (Datenschutz-Grundverordnung):


Die Einwilligung sollte durch eine eindeutige bestätigende Handlung erfolgen, mit der freiwillig, für den konkreten Fall, in informierter Weise und unmissverständlich bekundet wird, dass die betroffene Person mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist, etwa in Form einer schriftlichen Erklärung, die auch elektronisch erfolgen kann, oder einer mündlichen Erklärung. Dies könnte etwa durch Anklicken eines Kästchens beim Besuch einer Internetseite, durch die Auswahl technischer Einstellungen für Dienste der Informationsgesellschaft oder durch eine andere Erklärung oder Verhaltensweise geschehen, mit der die betroffene Person in dem jeweiligen Kontext eindeutig ihr Einverständnis mit der beabsichtigten Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten signalisiert. Stillschweigen, bereits angekreuzte Kästchen oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen. Die Einwilligung sollte sich auf alle zu demselben Zweck oder denselben Zwecken vorgenommenen Verarbeitungsvorgänge beziehen. Wenn die Verarbeitung mehreren Zwecken dient, sollte für alle diese Verarbeitungszwecke eine Einwilligung gegeben werden. Wird die betroffene Person auf elektronischem Weg zur Einwilligung aufgefordert, so muss die Aufforderung in klarer und knapper Form und ohne unnötige Unterbrechung des Dienstes, für den die Einwilligung gegeben wird, erfolgen.


Im Zuge der seit wenigen Tagen geltenden europaweiten DSGO finde ich die Diskussion hier absolut angebracht und wohl auch notwendig. Deshalb bin ich für jeden Beitrag zu diesem Thema auch sehr dankbar.

Beste Grüße
Wim
 
Quelle: www.philaseiten.de
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