Thema: Bildrechte im Internet
DL8AAM Am: 31.05.2018 18:44:52 Gelesen: 9159# 18@  
@ bovi11 [#13]

Über die DSGVO findet man im Netz mittlerweile mehr Unfug, als tatsächliche und belastbare Fakten.

Belastbar ist noch absolut nichts. Auch keine etwaigen Kommentare. Deshalb ja die vollkommende Unsicherheit. Wir müssen eben auf entsprechende Urteile warten. Wie die ausgehen ist derzeit komplett unabsehbar.

Fakt ist, dass die Kirche genau aus diesem Grund Übertragungen von Messen angesagt hat.

Was in diesem Fall sogar vom Landesdatenschutzbeauftragen ausdrücklich als "genauso ist es korrekt" eingestuft wurde. Zitat (Quelle s.o. [#11]) " Diese Entscheidung begrüßte auch der Landesdatenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, Stefan Brink. 'Ich finde es richtig, dass das Interesse an einer Übertragung nicht ohne Berücksichtigung der Betroffenen obsiegt', teilte er via Twitter mit.". Aber zum Thema fachliche Kompetenz und Landesdatenschutzbeauftragte möchte ich mich hier nun wirklich nicht auslassen ;-)

@ Wim Ehlers [#10]

Ja mündlich geht in Deutschland fast alles und wohl auch "das" (was im Streit-Nachgang aber kaum beweissicher dokumentierbar sein dürfte), aber sie muss eben trotzdem (jetzt) aus einer positiven Zustimmung stammen.

Siehe Dein Text [#12] "mit der die betroffene Person in dem jeweiligen Kontext eindeutig ihr Einverständnis ... signalisiert. Stillschweigen ... oder Untätigkeit der betroffenen Person sollten daher keine Einwilligung darstellen.", d.h. wenn alle ausdrücklich "Ja"-Sagen sollten, sollte (...) das OK gehen, Sitzenbleiben, sprich Stillschweigen eben nicht (mehr). Ausdrückliches Ja-Sagen aller ist derzeit (noch) angesagt, um aktuell ganz sicher zu gehen. Wie, und ob hier etwaige Ausnahmen für "journalistisch-redaktionellen Medien" greifen, sagt Dir im Zweifelsfall auch erst der Richter.

Viel Spass

Thomas
 
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