Thema: Bildrechte im Internet
HWS-NRW Am: 01.06.2018 11:58:35 Gelesen: 9032# 22@  
Hallo,

ich glaube nicht, wenn Du Bilder/Belege aus einem Katalog abfotographierst, daß Du dann automatisch der Eigentümer der Bildrechte bist, der Beleg, besser das Bild gehört immer noch dem Kataloghersteller. Es ist m.E. egal, ob ich ein Bild aus dem Net oder aus einer anderen Vorlage/Buch nutze, so einfach ist
es dann doch nicht mit den Bildrechten.

Ich habe grundsätzlich bei Bildern, die ich in meinen Büchern verwendet habe, immer das C-Zeichen und den entsprechenden Namen unter das Bild gesetzt, wenn möglich, habe ich vorher sogar nachgefragt beim Autor.

mit Sammlergruß
Werner
 
Quelle: www.philaseiten.de
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