Thema: Bildrechte im Internet
bovi11 Am: 01.06.2018 12:18:54 Gelesen: 9010# 23@  
@ HWS-NRW [#22]

Hier geht es in der Tat um das Zitatrecht i.S. der Bestimmungen des § 51 UrhG.

Da gilt das, was ich unter [#7] und [#16[] gesagt habe.

Wenn ich ein Buch fotografiere (z.B. um es zu verkaufen) oder es aufschlage und eine Seite daraus (z.B. um einen Sachverhalt zu belegen), bin ich Urheber der Fotos. Urheber bei Fotos ist immer derjenige, der auf den Auslöser drückt.
 
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