Thema: Bildrechte im Internet
bovi11 Am: 01.06.2018 18:08:29 Gelesen: 8762# 33@  
@ Wim Ehlers [#32]

"Je mehr Argumentationen hier im Thread auftauchen, umso unsicher werde ich, ob ich morgen wirklich fotografieren soll."

Vergiß (fast) alles, was Du über das Verordnungsungetüm EU-Datenschutz-Grundverordnung gelesen hast und fotografiere so, wie Du es bislang auch getan hast.

So schrieb Prof. Thomas Hoeren (Uni Münster) schon 2016:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Rechtsexperte-Datenschutz-Grundverordnung-als-groesste-Katastrophe-des-21-Jahrhunderts-3190299.html

Und aktuell:

„Am 25. Mai wird nichts passieren“, sagt Thomas Hoeren, Professor für Medienrecht an der Universität Münster. Er sei „entsetzt“ über die herrschende „Panikmache“.

Thomas Hoeren ist der "Papst" in Deutschland für derartige Rechtsfragen.

Auch und insbesondere ist auch wichtig, daß bis zum 25. Mai 2018 Verstöße gegen das Bundesdatenschutzgesetz durch Mitbewerber oder Vereine abmahnbar waren, auch wenn sich diesbezüglich die Gerichte nicht einig waren. Das Kammergericht in Berlin hatte da z.B. eine andere Ansicht, als das OLG Hamburg.

Ab dem 25. Mai 2018 sind die Anspruchsberechtigten in Art. 79/80 DSGVO abschließend benannt. Neben den unmittelbar Betroffenen sind das die Datenschutbeauftragten der Länder und/oder im Unterlassungsklagegesetz namentlich aufgeführte Vereine oder Verbände, wenn diese das Verfolgen von Persönlichkeitsrechtsverletzungen in der Satzung verankert haben.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/11676
https://www.philaseiten.de/beitrag/180097