@ philapit
[#10]Ich meine, der Absender hat die Karte korrekt frankiert und zur Bezahlung seiner Teilnahme an der Lotterie rückseitig die Spendenmarke verklebt. Der die Kartenrückseite stempelnde Postbeamte wollte nicht die Frankatur, sondern überflüssigerweise die Spendenmarke entwerten. Das hat also mit der Bezahlung der Beförderung nichts zu tun.
Gruß Sentawau