Thema: Recht: Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO - erste Ergebnisse aus Vereinen
DFP14-18 Am: 24.06.2018 23:40:49 Gelesen: 6354# 3@  
@ Richard [#1]

Hallo Richard,

in tagelanger Arbeit habe ich eine Datenschutzerklärung für unsere ArGe erstellt und diese juristisch hinterfragen lassen. Diese wurde auf unserer Website hinterlegt, und jedes Mitglied hat diese Erklärung mit dem aktuellen Rundbrief, der jetzt sowieso routinemäßig anstand, als Beilage erhalten. Erforderlich wird noch ein "Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten Verantwortlicher", die genau beschreibt, was diese mit den Daten tun (Vorsitzender, Kassenwart, Geschäftsstelle, Rundsendeleiter). Ein Datenschutzbeauftragter ist erst erforderlich, wenn mehr als 9 Personen Zugriff auf die personenbezogenen Daten haben oder bei sehr großen Vereinen (z.B. über 250 MG).

Es ist sehr fraglich, ob die "Altmitglieder", also diejenigen, die schon jahrelang in der ArGe Mitglied sind, einzeln abgefragt werden müssen nach Einverständniserklärungen, ob ihre Daten in der Mitgliederliste erfasst, diese für z.B. Adressaufkleber für Mitteilungen und überhaupt zur Aufrechterhaltung der Mitgliederverwaltung verwendet werden dürfen. Es gab ja schon jahrelang deutsche Datenschutzvorschriften, die schon die Datenverarbeitung geregelt haben. Diese haben damit schon zugestimmt, ihre Daten in dem bisher notwendigen Umfang und Prozessen verwenden zu können. Es bleibt abzuwarten, ob eines der bisherigen MG seine Daten löschen lassen will, denn das bedeutete gleichzeitig eine Beendigung der Mitgliedschaft, da ja jede Art der Kommunikation und Verwaltung unmöglich wäre.

Anders ist es für Neumitglieder, die eine ganz neue Art des Aufnahmeformulars erhalten müssen. Diese erhalten die erstellte Datenschutzerklärung gleichzeitig und müssen somit der Verwaltung der personenbezogenen Daten, soweit für die vereinsinterne Verwaltung erforderlich, zustimmen. Sonst geht gar nichts.

Und wer in den Rundbriefen anderer ArGe etwas veröffentlicht (= Beispiel) gibt damit automatisch gewisse Daten von sich preis. Diese Liste ließe sich vortrefflich lange weiter mit Beispielen füllen. Warten wir es doch auch etwas ab.

Natürlich sind alle Vereine und damit nahezu alle ArGen der DSGVO unterworfen. Aber wir sind "kleine Fische", die fängt man nicht gern. Abmahnvereine, arbeitslose Rechtsanwälte und dergleichen wollen doch wenn überhaupt "Kohle" machen. Diese macht man aber nur bei den großen Fischen. Cool bleiben ist die Devise.

In unserer ArGe ist die Arbeit für das Notwendigste erledigt. Wir werden aber nicht jedes bisherige Mitglied um Erlaubnis fragen für Dinge, die seit langem unbeanstandet gelaufen sind.

In Erwartung weiterer diesbezüglicher Erfahrungen

meinen Gruß
Uli
 
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