Thema: Deutsches Reich Generalgouvernement: Überdruckte polnische Postkarte
Postgeschichte Am: 02.08.2009 13:37:10 Gelesen: 29143# 18@  
@ Polen-Anton [#17]

Hallo Polen-Anton,

daß dem Postamt Krakau 3 die ursprüngliche Versandstelle angegliedert war und auch den späteren Markenversand durchführte, hatte ich ja schon vermutet [#16]. Der eventuelle zentralisierte Druck der Benachrichtigungskarten und die Zurverfügungstellung für die anderen Postämter ist auch nachvollziehbar. Doch hier können die Spezialisten des Generalgouvernement vielleicht etwas mehr wissen. Auch in der Frage der Beifügung der Karten, die durch die Zusammenlegung des ursprünglichen Themas mit diesem jetzt neue Aussagen bringt, werde ich meine Einschätzung hinsichtlich der Beifügung dieser Karten zu eventuellen Nachfrageschreiben nicht ändern. Du hattest in [#14] gefragt:

Es fragt sich, ob dies eine Karte ist die einem Nachfrageschreiben beigelegt worden ist bzw. wie man die beigelegten Karten von den normal verschickten unterscheiden kann.

Die Beilage zu einem Nachfrageschreiben ist für mich unvorstellbar. Die Vordruckkarten sollten doch den Dienstbetrieb erleichtern. Auf Anfragen hinsichtlich der Lieferung von Marken wurde in der Regel eine Postkarte als Postsache versandt. Diese wurde auch abgestempelt. Ob unverbrauchte Bestände später mit Gefälligkeitsabstempelungen versehen wurde, kann ich nicht sagen.

Durch die Zusammenfügung der Beiträge erscheint jetzt eine Antwort zu dem ursprünglich anderen Thema von Generalgouvernement [#12], die meiner Antwort entgegensteht.

Die Karte wurden seltenst versandt sondern den Nachfrageschreiben der Besteller und Kunden beigelegt (irgenwie hatten die meisten wohl immer die gleichen Fragen). Dies war zur Vereinfachung der Antworten gedacht und es wurden die polnischen Ganzsachen dazu überdruckt, von denen anfangs nicht genug aufgefunden werden konnten um diese als Ganzsachen für das GG zu überdrucken und verwenden zu können.

Vom technischen Ablauf her kann ich mir diese Handhabung einfach nicht vorstellen. Ich habe mich mit den Abläufen in Postämtern schon etwas befasst und bin daher über die mögliche Handhabung im Generalgouvernement nach Aussagen der Arge schon etwas überrascht. Das Nachfrageschreiben wurde nach deren Aussage in einen mit Adresse versehenen Umschlag gesteckt, die ebenfalls mit Adresse und den Stempeln des Postamtes versehene Postsachenkarte hinzugefügt und versandt? Für mich einfach Unvorstellbar, daß die Postbeamten diese Zeit und Mehrarbeit in Kauf genommen haben, es sei denn durch Vordruck an Stelle eines Schreibens. Ich bin aber bei Nachweis gerne bereit diese Handhabung zu akzeptieren.

Welche Unterscheidungen hinsichtlich der Klassifizierung der Postämter im Generalgouvernement noch gemacht werden, entzieht sich meiner Kenntnis. Der Begriff "öffentliches Postamt" ist mir aber völlig unbekannt. Hier solltest Du das Mitglied Generalgouvernement einmal fragen. Leider hat er seine email-adresse nicht hinterlegt. Sie sollte sich aber über den o.a. Link ermitteln lassen.

Daß der Katalog von Jankowski und Korszen kein reiner Ganzsachenkatalog ist, hatte ich in meinem Beitrag [#16] ausdrücklich erwähnt.

Gruß
Manfred
 
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