Thema: Recht: Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO - erste Ergebnisse aus Vereinen
bovi11 Am: 07.07.2018 20:16:57 Gelesen: 6023# 7@  
@ Richard [#5]

Nicht kirre machen lassen. Solche "Abmahnungen" kann man (ausnahmsweise) einfach abheften.

Es handelt sich um eine Abmahnung von Rechtsanwalt Gereon Sandhage aus Berlin. Die geltend gemachten Ansprüche kann man juristisch nur als albern bezeichnen.

Der mahnt seit vielen Jahren - oft, um nicht zu sagen meist - ohne tatsächlichen Auftrag seiner angeblichen Mandanten.

Gegen den haben wir etliche Mißbrauchsurteile erwirkt. Das ist einfach ein unseriöser Zeitgenosse.

Eine Abmahung mit der erwähnten 12.500,00-Euro-Forderung hat ein befreundeter Rechtsanwalt bekommen. Wir haben herzhaft gelacht.
 
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