Hier ein Beleg vom 11.09.1989 aus Luxemburg, der mit dem weißen Aufkleber, auf die Regulierung durch Art. 17 des Weltpostvertrags hinweist:
Sendungen mit Abmessungen
unter 140 mm x 90 mm waren nicht mehr zugelassen.
In den Luxemburger Portotabellen vom 1.1.1986 taucht der Begriff
Visitenkarten wohl noch auf; die Sendungen mussten jedoch zum Drucksachentarif oder zum Tarif für Briefsendungen frankiert sein.
Der Tarif vom 1.7.1983 verlangte für einen Umschlag im Visitenkärtchen-Format
ohne handschriftliche Mitteilungen 4 Fr..
Der hier angefügte kleine Umschlag wurde mit 4 Fr. Nachporto belegt.
Schönen Gruß
DiDi