Thema: Recht: Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO - erste Ergebnisse aus Vereinen
bovi11 Am: 17.07.2018 22:08:57 Gelesen: 5777# 11@  
@ DL8AAM [#10]

Groß heißt nicht professionell.

Ich habe schon mehrfach Geschäftsbedingungen von großen und größten Unternehmen erfolgreich rechtlich angegriffen.

Abgemahnt haben wir auch schon die Länder Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Schleswig-Holstein usw. wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens. NRW hat sogar schon Vertragsstrafen bezahlt. Zuständig ist immerhin das Justizministerium. Man ist geradezu entsetzt, wie stümperhaft die juristisch auftreten.

Die Parteien sind nicht besser. Ich habe vor einigen Jahren u.a. eine einstweilige Verfügung gegen die SPD beim LG Frankfurt erwirkt, weil die in ihrem Onlineshop wettbewerbswidrig agierten. Ist dann recht lustig, wenn da steht

die Sozialdemokratische Partei Deutschlands hat es bei Meidung eines Ordnungsgelds von bis zu 250.000,00 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft bis zu sechs Monaten festgesetzt werden kann, zu vollziehen an dem Parteivorsitzenden Kurt Beck, zu unterlassen...

Weil man uneinsichtig war, mußte das OLG Frankfurt unsere Rechtsauffassung bestätigen.

Also: Die Größe ist kein Qualitätsmerkmal.

Zahlreiche kleine und große Unternehmen haben auch sogenannte "Disclaimer", um sich von irgendwelchen Haftungen freizuzeichnen. Diese Formulierungsorgien sind ziemlich unsinnig und jedenfalls überflüssig und begründen teilweise erst eine Haftung für fremde Inhalte, die ansonsten gar nicht bestanden hätte.
 
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