Thema: Recht: Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO - erste Ergebnisse aus Vereinen
Erdinger Am: 17.07.2018 23:51:53 Gelesen: 5730# 12@  
@ bovi11 [#9]

Das Traurige an der DSGVO ist, dass sie nur einen Trend fortsetzt, den der permanenten präventiven Kriminalisierung des Bürgers.

Als Kleinunternehmer dachte ich, viel dümmer als mit dem Transparenzregister kann es nicht werden. Wie man sich doch täuschen kann.

Man versucht gar nicht mehr erst, Hackern und Datenschiebern das Handwerk zu legen. Weil es nämlich leichter ist, diejenigen mit Verfolgung zu bedrohen, die Daten in Papier- oder elektronischer Form brauchen, um einer ganz gewöhnlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen, und sei es auch nur, um Rechnungen oder Angebote schreiben zu können. Oder weil die Künstlersozialkasse einen dazu verpflichtet, bestimmte Leistungen Dritter aufzuzeichnen und nachzuweisen, um daraus die Abgabenpflicht zu berechnen. Oder weil man durch gesetzliche Aufbewahrungsfristen gezwungen ist, Daten zu speichern. Dabei war das deutsche Datenschutzrecht doch schon eines der strengsten überhaupt.

Man fragt sich allerdings, wie man die allfälligen, vielfach durch Unkenntnis der Rechtslage begangenen Rechtsbrüche überhaupt noch verfolgen, sprich solche Verordnungen durchsetzen will. Wenn der durchschnittliche Vereinsvorstand auch nach dem zwischenzeitlich verflossenen Stichtag mit den Folgen der DSGVO kämpft, dann befindet er sich in guter Gesellschaft. Ich kenne Verwaltungsbeamte, die zugeben, sie hätten trotz guter Kenntnis der Brüsseler Verordnungsflut und deren Umsetzung in nationales Recht die DSGVO "nicht auf dem Schirm" gehabt. Sie warten zum Teil noch auf Dienstanweisungen, wie sie die DSGVO umsetzen sollen. Ich weiß von öffentlich-rechtlichen Einrichtungen, etwa im Gesundheitsbereich, in denen überlastete Datenschutzbeauftragte noch immer an Dienstanweisungen für ganze Abteilungen feilen. Dummerweise ist die DSGVO nämlich mit anderen europäischen Vorgaben wie dem Vergaberecht nicht unbedingt in Einklang zu bringen.

Man hat den Eindruck, dass das Recht nicht mehr dem Menschen zu dienen hat, sondern dass es umgekehrt ist.

Vielleicht sollte man die gerne zitierte sogenannte "Weissagung der Cree" umschreiben:

Erst wenn das letzte ehrenamtliche Engagement unmöglich gemacht, erst wenn die letzte wirtschaftliche Tätigkeit im Keim erstickt worden ist, werden Eurokraten und Juristen feststellen, dass niemand mehr da ist, der ihre Gehälter und Honorare zahlen kann.
 
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