Thema: (?) (49) Fälschungsflut bei Ebay und Co. - ein irrer Kampf gegen Windmühlen
bovi11 Am: 18.07.2018 13:29:11 Gelesen: 21134# 40@  
@ Journalist [#39]

Hier ist eine Strafanzeige das einzige sinnvolle Mittel.

Wer in einem solchen Fall mit eBay korrespondiert, kann auch gleich eine Grußkarte schicken.

Neben der Strafanzeige sollte die DPAG unter Vorlage der entsprechenden Daten informiert werden.

Und: Auf keinen Fall die erhaltenen Fälschungen an den Verkäufer zurücksenden.
 
Quelle: www.philaseiten.de
https://www.philaseiten.de/thema/8944
https://www.philaseiten.de/beitrag/182828