@ Journalist
[#39]Hier ist eine Strafanzeige das einzige sinnvolle Mittel.
Wer in einem solchen Fall mit eBay korrespondiert, kann auch gleich eine Grußkarte schicken.
Neben der Strafanzeige sollte die DPAG unter Vorlage der entsprechenden Daten informiert werden.
Und: Auf keinen Fall die erhaltenen Fälschungen an den Verkäufer zurücksenden.