Thema: Recht: Die Datenschutz-Grundverordnung DSGVO - erste Ergebnisse aus Vereinen
DL8AAM Am: 18.07.2018 19:22:09 Gelesen: 5636# 13@  
Gerade bekommen wir von unserem obersten Dachverband (Sport, nicht Briefmarken) DSGVO-Mustertexte, die jetzt auf u.a. Startkarten gedruckt werden sollen:

Mit der Meldung zum Wettbewerb erklärt sich der Teilnehmer aus organisatorischen Gründen mit der elektronischen Speicherung, Verarbeitung und Weitergabe der wettkampfrelevanten personenbezogenen Daten unter Angabe von Name, Vereinsname, Landesverbandszugehörigkeit, Alter, Klasse, Behindertenklasse, Wettkampfbezeichnung, Startnummer und Startzeit einverstanden.

Er willigt ebenfalls in die Veröffentlichung der Start- und Ergebnislisten sowie, evtl. Fotos vom Wettkampf und der Siegerehrung in Aushängen, im Internet, auf Facebook und anderen sozialen Medien sowie in weiteren Publikationen des xxxxx oder seiner Untergliederungen ein.

Teilnehmer, die gegen diese Veröffentlichung im Nachhinein Widerspruch einlegen, werden disqualifiziert. Die Ergebnislisten werden bei einem Widerspruch gegen die Veröffentlichung nicht geändert, sie bleiben bestehen.
"

Für eintretende Mitglieder soll dieser Passus bereits auch in den Aufnahmeantrag integriert werden.[/i]

Und für Besucher von Sportveranstaltungen, soll die folgende Erklärung am Eingang zur Sportstätte (oder am Tickethäuschen) ausgehängt werden:

Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass bei der hier stattfindenden Sportveranstaltung die Presse anwesend ist.

Die Besucher der Sportveranstaltung werden hiermit informiert, dass sie damit rechnen müssen, dass Bilder (statische oder auch bewegte Bilder) erstellt und entsprechend publiziert werden. Eine entsprechende Publikation erfolgt im Internet, auf Facebook und anderen sozialen Medien sowie in weiteren Publikationen des xxxx oder seiner Untergliederungen.

Die Besucher werden angehalten, darauf zu achten und gegebenenfalls ihr Verhalten darauf abzustimmen und z.B. nicht in oder durch erkennbare Aufnahmen zu laufen und gegebenenfalls Bereiche zu meiden, in denen besonders mit Bildaufnahmen zu rechnen ist oder die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass sie in Bildausschnitten mit abgebildet sein werden.


Ersetze das Wort Sport mit Briefmarken, xxx mit BDPh und unsere Veranstaltungen sind jetzt auch DSGVO-sicher, oder? Im Prinzip erinnert mich diese Formulierung an die kurze "Zusammenfassung" in Pullman City [#8].

Die ursprünglich mal angedachten positiven, dokumentationssicheren Zustimmungen "aller" werden wohl nun, im "Tausch" mit einer allgemeinen Information, doch nicht mehr benötigt, oder?

Die einzige noch offene Frage ist, "wer" in diesem Sinne Presse ist bzw. das Presseprivileg nutzen darf. Auch der Vereinspressereferent der ja sinnvollerweise anschliessend die Vereinswebseite, Facebookauftritt etc. zur Öffentlichkeitsarbeit ("Werbezwecken") befeuern soll? Das will man ja eigentlich damit abdecken, oder? ;-)

Gruß
Thomas
 
Quelle: www.philaseiten.de
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