Thema: (?) (49) Fälschungsflut bei Ebay und Co. - ein irrer Kampf gegen Windmühlen
DL8AAM Am: 19.07.2018 20:55:07 Gelesen: 20440# 51@  
@ bovi11 [#50]

Im Zweifelsfall, wenn ich den Verdacht einer Straftat habe, würde ich erst einmal zu meiner nächsten Polizeidienststelle gehen und eine Anzeige aufnehmen lassen. Die Polizei wird dann den Vorgang an ihre "nächste" Staatanwaltschaft abgeben, die sollte dann ihre Zuständigkeit prüfen und den Vorgang im Zweifelsfall an die wirklich zuständige weiterreichen. Der Gerichtsstand unter Gewerblichen, wenn es denn dann doch eher ein Markenrechtsverfahren werden sollte, ist eine andere Frage. Aber ich will hier doch keine Unterlassung erwirken, oder den Zoll auf einen Produktpiraten hetzten, sondern einen Straftäter verpetzen und aus dem Verkehr ziehen. Wenn man dann einfach zur Polizei geht, kann man erst einmal nicht viel falsch machen. Der Stein ist im Rollen, wie weit und wohin? Nächste Frage. Wenn aber die DPAG den Stein ins Rollen bringt, wiegt das in der Praxis sicherlich bestimmt etwas schwerer, als wenn irgend-so-ein-daher-gelaufener Ebaykäufer Polizei ruft.

Gruß
Thomas
 
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