Lieber Manne,
ich habe auf der Internetseite des Bamberger Briefmarken- und Münzvereins [1] eine vielleicht Dir passende Antwort für die Ein- und Zuordnung dieser "Barfreimachungsvermerke" für Massendrucksachen gefunden. Die zeitliche Zuordnung bleibt danach jedenfalls auf den Zeitraum 1954 bis 1991 beschränkt. Das amtliche Muster, sprich Amtsblatt-Verfügung 329/1954 bzw. folgende, konnte ich im Netz nicht finden. Allein in der Postordnung vom 16.Mai 1963 [2] konnte ich einen Hinweis auf den Freimachungsvermerk in § 19 Absatz 3 der Postordnung finden. Der Link zur Postordnung funktioniert leider nur, wenn Ihr die gesamte Zeile in die Suchleiste kopiert.
Mit lieben Sammlergrüßen
Totalo-Flauti.
[1]
http://www.briefmarkenverein-bamberg.de/stempel_gebuehr_ldkr.htm#massegeb[2]
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl163s0341.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl163s0341.pdf%27%5D__1532928244992