Thema: Wiederverwendete Marken
DL8AAM Am: 30.07.2018 21:09:20 Gelesen: 8154# 17@  
@ Journalist [#16]

Jürgen, ich habe, als ich vor einiger Zeit mir mal die AGB der DPAG angeschaut habe, nur gefunden, dass es gegen die AGB verstösst, wenn man nicht verwendete Briefmarken ausschneidet und den Ausschnitt erneut verklebt. Das macht auch in den Sortiermaschinen der Post Sinn. Hier muss ich den ungenutzen Gesamtumschlag bei der Post gegen neue ungebrauchte/postfrische PWZ umtauschen.

Aber ich habe nichts gefunden, dass es mir untersagt (wirklich) ungebrauchte (ungenutzte) Briefmarken abzutauen und neu zu verkleben. Ich kenne sogar einige Hobbykollegen, die ihre frischgekaufen, selbstklebenden Briefmarken "abtauen", um den Kleber abzulösen, und die dann die Marken mit wasserlöslichen Kleber abschliessend auf Belege verkleben (um spätere etwaige Probleme mit selbstabfallenden Selbstklebern zu verhindern). Wie will die Post denn hier eineindeutig diese beiden Fälle, wirklich ungenutzte gültige und irregulär wieder verwendete, bereits gebrauchte, entwertete Marken (ohne Stempel), gerichtsfest unterscheiden? Oder habe ich damals den Passus Abtauverbot nur überlesen? Ich spreche jetzt nicht von "chemischen" Fälschungen, das ist im Wissensfall echter Betrug.

Gruß
Thomas
 
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