Thema: Wiederverwendete Marken
DL8AAM Am: 31.07.2018 15:28:43 Gelesen: 7989# 19@  
@ DL8AAM [#17]

Scheinbar hart die Post in ihrer Ausgabe der gesammelten Bestimmungen "Leistungen und Preise" von 2016 zu heute, diesen Passus geändert.

In der 2016er Ausgabe heisst es noch "Briefmarken ohne Stempelabdruck, die aufgedruckt oder bereits verklebt waren und dann aus Briefumschlägen oder POSTKARTEN ausgeschnitten wurden, dürfen nicht dazu genutzt werden, Sendungen zu frankieren." [1]

In der aktuellen Ausgabe haben sie wohl einen kleinen Nebensatz ergänzt "Briefmarken ohne Stempelabdruck, die aufgedruckt oder bereits verklebt waren und dann z. B. aus Briefumschlägen oder POSTKARTEN ausgeschnitten oder von ihnen abgelöst wurden, dürfen nicht dazu genutzt werden, Sendungen zu frankieren." [2]

Also ist inzwischen auch das Ablösen von verklebten und die anschliessende weitere Verwendung von bisher nicht genutzten Briefmarken nicht mehr gestattet.

Wobei ich nicht wissen will, ob diese Passage in den AGB einer gerichtlichen Prüfung standhalten wird, von wegen "unmäßige, übergebührliche Belastung des Kunden, Schlechterstellung des Kunden". Denn der Kunde muss jetzt im Zweifelsfalls wegen einer irrtümlich verklebten, aber noch gültigen 1 Cent-Briefmarke (ein bisher noch nicht in Anspruch genommener "Warengutschein") extra den Austausch gegen eine neue Marke auf seine Kosten beantragen, nur weil die Post nicht in der Lage ist, eine Entwertung (und eindeutig verbotene Wiederverwendung) von ungestempelten "Dienstleistungsgutscheinen" selbst zu gewährleisten.

Gruß
Thomas

[1] https://www.philaseiten.de/beitrag/122533
[2] https://www.deutschepost.de/content/dam/dpag/images/G_g/Gesamtpreisliste/dp-leistungen-und-preise-062018.pdf - Seite 106
 
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