Thema: Wiederverwendete Marken
Journalist Am: 01.08.2018 18:58:22 Gelesen: 7683# 22@  
@ juni-1848 [#21]

Hallo Werner,

ja diese Meldung bzw. den von dir genannten Beitrag kenne ich, in beiden Fällen wurde aber trotz vorhandenen Absatz im Entgeltheft, dass in bestimmten Fällen 30 Euro Nachentgelt fällig werden, vorschriftswidrig taxiert. Solange es die 30 Euro Regelung gab, musste dies in jedem Fall von der entsprechenden Fachseite genehmigt werden. Eine Genehmigung ist in keinem Fall je erfolgt. Dies lässt sich ganz einfach nachweisen.

Nach der Logik, das die 30 Euro tatsächlich genutzt worden durften, müsste ja auf alle Fälle bei allen Briefen mit komplett gefälschten Briefmarken auch dieses entsprechende hohe Nachentgelt ausgeworfen worden sein.

Ich habe bis heute keinen Brief mit gefälschten Briefmarken, der von der Post tatsächlich als solcher auch festgestellt wurde, gesehen, der auch mit diesem zusätzlichen Strafentgelt mit 30 Euro belegt wurde oder wird.

Wenn selbst in so einem Fall von eindeutigen Betrug noch nicht einmal dieses Strafentgelt angesetzt werden darf, ist davon auszugehen, das es sich bei diesen Teil der AGB um einen "Fake-Paragraphen" handelt und das die von dir genannten und gezeigten Beispiele auf falscher Umsetzung der Bestimmungen durch entsprechende Postmitarbeiter beruhen. Den die Mitarbeiter bei der Post die gefälschte Briefmarken prüfen und bestätigen, handeln immer nach dem gültigen Richtlinien der Post bzw. den tatsächlichen AGB und Anweisungen.

Viele Grüße Jürgen
 
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