Thema: (?) (61) Berlin Aufdrucke echt oder falsch ?
Markus Pichl Am: 04.08.2018 22:32:41 Gelesen: 42323# 58@  
@ Meinhard [#57]

Hallo Meinhard,

nachstehend aus Michel Deutschland-Spezial 2001 der Punkt 4 "Umfang der Prüfung" aus der damaligen BPP-Prüfordnung. Persönlich gehe ich davon aus, dass im Jahre 2004 nicht wirklich etwas anderes diesbezüglich in der BPP-Prüfordnung gestanden hat.



Aus dieser BPP-Prüfordnung ergeht nicht, dass der Auftraggeber einer Prüfung auf eine katalogisierte Spezifikation hinzuweisen hat. Lediglich ergeht aus Punkt 4.3, dass es nicht zum Umfang der Prüfung gehört, nicht katalogisierte Spezifikationen festzustellen.

Der Einsender der Prüfgegenstände hat ein Interesse darauf, seine Briefmarken nach den, zumindest im Michel Deutschland-Spezial katalogisierten Spezifikationen vom Prüfer geprüft zu bekommen und im Interesse seines Kunden sowie auch dem eigenen wirtschaftlichen Interesse des Prüfers sollte stehen, die Prüfung entsprechend auszurichten. Ist dem Prüfer eine Prüfung nach Michel Deutschland-Spezial nicht möglich, so muß dies dem Kunden offensichtlich gemacht werden, z.B. durch einen Hinweis bei Rücksendung oder im Vorfeld durch eine gebietsspezifische Sonderregel einsehbar sein. Eine vom BPP verfasste Sonderregel zum Prüfgebiet "Berlin" findet sich heute nicht auf der Hompage des BPP und ist mir aus der Vergangenheit auch nicht bekannt.

Soll heißen, wenn Herr Mehlmann BPP aus berechtigten Gründen keine Prüfungen über sogen. "dünnes Papier" im Prüfgebiet "Norddeutscher Postbezirk" nach Michel Deutschland Spezial-Katalog vornimmt, so ist dies dem Kunden entweder im Vorfeld oder spätestens bei Rücksendung der Prüfgegenstände anzuzeigen. Es kann nicht angehen, dass der Prüfkunde einen solchen Sachverhalt erst nach erfolgter Prüfung beim Prüfer erfragen muß.

Das von Dir gezeigte Attest gehört zu den gezeigten Briefmarken. Jetzt kann man sich folgende Sachverhalte vorstellen, warum der Aufdruckfehler bei der 5 Mark nicht attestiert wurde:

1) der Prüfer hat den Aufdruckfehler erkannt, aber den falschen Attesttext in das Eingabefeld zum Ausdrucken für das Attest einkopiert.

2) der Prüfer hat schlichtweg den Aufdruckfehler übersehen.

3) die Kriterien zur Beurteilung zu dem Aufdruckfehler haben sich geändert, was ich mir aber nicht vorstellen kann.

4) der Prüfer war zu diesem Zeitpunkt erst seit 19 Jahren BPP-Prüfer und war noch quasi in der Einarbeitungsphase in das Prüfgebiet. Für die einen schwarzer Humor, manchmal aber Realität!

Andreas Schlegel BPP schreibt auf seiner Webseite: "Neue oder aber auch bereits katalogisierte Plattenfehler werden nur geprüft, wenn sie ohne Lupe oder sonstige Hilfsmittel gut erkennbar sind" Quelle: https://www.bpp.de/schlegel/

Die von mir zur Prüfung eingesendete Marke war als solche mit Zettelchen gekennzeichnet. Dies geschah aus dem Grund, weil in der Vergangenheit durchaus seltene und hochnotierte Plattenfehler übersehen wurden zu prüfen und man mich bat, zukünftig ein Zettelchen anzuhängen. Was auch immer ohne Lupe oder sonstige Hilfsmittel gut erkennbare Plattenfehler sein mögen, aber ich denke, MiNr. 20 X und 60 II gehören dazu.

Wenn ich mich recht erinnere, stand bis Mitte der 1980er-Jahre sogar in der Prüfordnung, man möge keine Zettelchen an die Prüfgegenstände hängen. Wenn ich einmal wieder so einen alten Katalog finde, dann sehe ich nach, ob mich meine Erinnerung trügt oder dem wirklich so war.

Wie auch immer, jetzt hast Du bestimmt einen Grund mehr, die MiNr. 19 zusammen mit der MiNr. 20 zur Prüfung zu senden.

Beste Grüße
Markus
 
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