Thema: Bildrechte im Internet
Baber Am: 09.08.2018 09:58:28 Gelesen: 8249# 36@  
@ Wim Ehlers [#34]
Hallo Wim,

danke für den aufklärenden Beitrag.

Veröffentlichung eines frei zugänglichen Fotos auf weiterer Website bedarf der Zustimmung des Urhebers - Fotografie wird durch Verwendung neuem Publikum zugänglich gemacht

Was bedeutet das für einen link auf Ebay oder andere Portale, was ja hier in den Philaseiten oft gemacht wird. Indirekt wird das dort gezeigte Bild dann auch einem neuen Publikum - den Philaseiten - zugänglich gemacht, aber dies ist nach dem letzten Absatz deines Beitrages aus meiner Sicht unbedenklich:

Insoweit weist der Gerichtshof darauf hin, dass ein solches Einstellen von der Zugänglichmachung eines geschützten Werkes über einen anklickbaren Link, der auf eine andere Website verweist, auf der das Werk ursprünglich wiedergegeben worden ist, zu unterscheiden ist (vgl. insoweit Urteil des Gerichtshofs vom 13. Februar 2014). Denn im Gegensatz zu Hyperlinks, die zum guten Funktionieren des Internets beitragen,

Gruß
Bernd
 
Quelle: www.philaseiten.de
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