Thema: Bildrechte im Internet
Wim Ehlers Am: 09.08.2018 10:01:07 Gelesen: 8244# 37@  
@ bayern klassisch [#35]

Hallo Ralph,

für mich stellt sich die Situation so dar, dass Scans (also Bilder), die ich von meinen eigenen Briefmarken, Belegen, Stempeln etc. anfertige, schützenswerte Fotos sind. Dabei ist ein Scan ja lediglich ein Foto statt mit einer Kamera ein solches mit einem anderen Gerät. Insofern besitzt Du bei Deinen vielen Scans im Sinne des Gesetzes das Urheberrecht und hättest Anspruch darauf, dass man Dich zumindest um Erlaubnis zur Weiterveröffentlichung bittet und bei Deiner Zusage Dich als Quelle (Urheber) nennt.

Ja, dieses höchstrichterliche Urteil wird Auswirkungen (nicht nur) auf philatelistishe Foren haben. Es hat mich schon immer gewundert, dass hier im Forum Bilder auftauchen von "nicht verausgabten Marken" oder den teuersten Briefmarken der Welt oder aus Auktionen, die vom Einsteller dieser Beiträge nicht gewonnen wurden. Allesamt ohne Quellenangabe! Wie schon zu Beginn dieses Threads geschrieben, ist dies auch nach den Forenregeln der Philaseiten illegal.

Beste Grüße
Wim
 
Quelle: www.philaseiten.de
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