Thema: Deutsches Reich Besetzung 2. Weltkrieg Ostland: Belege
KaraBenNemsi Am: 10.08.2018 21:50:49 Gelesen: 47698# 14@  
@ hajo22 [#13]

Brief 1:

Im Februar 1944 wurden die verbliebenen Restgebiete des "Reichskommissariats Ukraine" dem "Reichskommissariat Ostland", genauer dem "Generalbezirk Weißruthenien" zugeschlagen. Diese Restgebiete waren die Städte Brest, Kobryn und Pinsk mit ihrem Umland.

Somit gehört der erste Brief vom 24.3.1944 in die "Ostlandperiode" von Brest-Litowsk. Ein "Reichskommissariat Ukraine" gab es da gar nicht mehr.

Brief 2:

Am 1. April 1944 wurde mit dem "Erlass des Führers über die Ausgliederung des Generalbezirks Weißruthenien aus dem Reichskommissariat Ostland" [1] durch Hitler verfügt, dass "Weißruthenien" von da an unmittelbar dem Reichsminister für die besetzten Ostgebiete unterstehen sollte, also formell auf der gleichen Ebene rangierte wie das dann nur noch aus Litauen, Lettland und Estland bestehende "Ostland". Das bedeutet, dass der zweite Beleg vom 1.4.1944 strenggenommen nicht mehr zum "Ostland" und nicht mehr zum "RK Ukraine" gehörte, sondern nur und ausschließlich zum "Generalbezirk Weißruthenien".

Was ich damit sagen will ist, dass Weißrussland neben all den Kriegsgräueln, die die Menschen erdulden mussten, willkürlichen Veränderungen der administrativen Zuordnung innerhalb des Besatzungsapparates unterworfen war. Versucht man aber Weißrussland insgesamt im Blick zu behalten, dann muss man sich - speziell bei diesem von mir gewählten Sammelgebiet, nur darüber schreibe ich - zwangsläufig aus der einseitigen Fokussierung auf tradierte Sammelgebiete, die allesamt auf territorialen Nazischöpfungen basieren, lösen. So handhabe ich das jedenfalls. Und um Diskussionen vorzubeugen: Jeder mag das selbst entscheiden.

Viele Grüße

Carsten

[1]: genannter Führererlass zitiert nach Martin Moll, Führer-Erlasse 1939-1945, Nikol-Verlag, Hamburg 2011, S. 408 f.
 
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