Thema: Schweiz: Eingehende Briefe
briefmarkenwirbler24 Am: 27.08.2018 18:49:06 Gelesen: 68670# 98@  
@ bayern klassisch [#95]

Hallo Ralph,

vielen Dank für die entsprechende Verordnung, die ja universal anwendbar ist (bei den von dir genannten Gebieten).

Die "Rötel" "12/1/2" dürfte dann die Umrechnung gewesen sein: 5 Nkr. waren zu wenig frankiert, das entsprach 12/1/2 Rappen.

Der Wert der unzureichend frankierten Marken, hier 5 Neukreuzer, war von Österreich der Schweiz zu vergüten, daher die Reduktion in 12 1/2 Rappen, dem Äquivalent der frankierten 5 Neukreuzer.

So ähnlich habe ich es ja geschrieben, bloß nicht erwähnt, dass Österreich den Wert der frankierten Marken der Schweiz vergüten musste.

Ich habe noch im Parallelforum folgende Zusatzinformation bekommen:

"In Tirol galt ein vergünstigtes Grenzporto wenn der Zielort in der Schweiz nur 7 geographische Meilen entfernt ist. Vielleicht wohnte der Absender etwas westlicher von Innsbruck (z.B. Wenns), kannte diese Portovergünstigung und dachte sie sei auch von Innsbruck anwendbar, was aber nicht ging."

Damit wäre auch der Grund geklärt (zumindest eine Hypothese) warum der Absender bloß 5 Nkr anstatt 10 Nkr verklebte.

Nun sollten aber wirklich alle Eckdaten bzgl. der Taxierung des Briefes geklärt sein. :D

In diesem Sinne, vielen Dank an alle, die so eifrig bei der Aufklärung mitgeholfen haben, das nenne ich Teamwork!

Liebe Grüße

Kevin
 
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