Thema: Post aus dem Saarland oder ins Saarland 1945 bis 1956
volkimal Am: 31.08.2018 14:35:23 Gelesen: 23511# 17@  
Hallo zusammen,

heute möchte ich endlich auf das Nachporto bei Belegen ins Saarland eingehen.

Im Rundbrief 84 (Februar 2018) der ArGe DEUNOT findet sich ein vierseitiger Beitrag von Walter Gabriel und Jürgen Spilker: "Nachgebühr auf Sendungen ins Saarland 1948-1951". Sie haben anhand von Belegen fünf Berechnungsverfahren (Methoden) "herausgefunden". Nicht alle Nachgebühr-Belege lassen sich jedoch durch diese fünf Methoden erklären.

Walter Farber hielt es für unwahrscheinlich, dass für die Berechnung des Nachportos fünf verschiedenen Methoden angewendet wurden. Dieses begründet er im Rundbrief 86 (August 2018) der ArGe DEUNOT in seinem umfangreichen Beitrag „Unterfrankierte Post ins Saarland“.

Er hat stattdessen eine einzige Methode gefunden, nach der sich die meisten Nachportobelege bis zur Portoerhöhung am 01.07.1952 erklären lassen. Dabei wird auch die Umrechnung der Währung von Pfennigen bzw. Mark in Centime bzw. Francs berücksichtigt. Die Berechnung war nicht ganz einfach, so dass die Nachgebühren in der Regel in der Auslandsstelle in Saarbrücken 2 berechnet wurden, wo das Personal dafür besonders geschult war.

Die Berechnung des Nachportos beruht dabei auf dem Briefporto für einen Auslandsbrief der ersten Gewichtsstufe von bzw. ins Saarland. Etwas Ähnliches kennt man z.B. von den T-Stempeln mit einem Bruch:



Dort steht im Nenner immer das Porto für einen einfachen Auslandsbrief im Aufgabeland. Dabei ist es egal, ob der unterfrankierte Beleg ein Brief, eine Postkarte oder eine Drucksache ist. Später wird der Wert des Bruches mit dem erforderlichen Porto eines Auslandsbriefes im Empfängerland multipliziert usw. Nähere Details siehe https://www.philaseiten.de/cgi-bin/index.pl?PR=12672

Wie berechnete sich also das Nachporto bei dieser unterfrankierten Postkarte vom 18.08.1951 ins Saarland? Die Karte war als Inlandskarte (10 Pfg.) anstelle als Auslandskarte (20 Pfg.) freigemacht. Die Bleistiftzahlen unter der Marke sind privaten Ursprungs.



Man benötigt zunächst die beiden Portosätze für Auslandsbriefe von bzw. ins Saarland.



Zunächst die Beschreibung von Walter Farber:
Es wird als erstes das Verhältnis von Saarporto (Franc) zu Fremdporto (Pfg.) eines Auslandsbriefes in Prozent berechnet. In diesem Fall am 18.08.1951



Diesen Prozentsatz muss man mit dem Portofehlbetrag multiplizieren und entsprechend der in Frankreich gültigen Regelung verdoppeln. Es ergibt sich das Nachporto in Centimes. Schließlich folgt noch die Umrechnung 1 Franc = 100 Centimes.

In diesem Fall fehlen 10 Pfg. Das Nachporto beträgt also



Vereinfachung:
Als Naturwissenschaftler bin ich es gewohnt, mit Einheiten zu rechnen. Daher habe ich die Rechnung für mich folgendermaßen vereinfacht. Die Einheit Pfg. wird dabei heraus gekürzt und Franc bleiben über:



oder allgemein:



Wäre die Postkarte am 18.08.1949 ebenfalls zum Inlandstarif verschickt worden, so ergäbe ich ein anderes Nachporto, denn der Auslandsbrieftarif aus dem Saarland betrug damals nur 25 Francs.



Ich hoffe, dass ich es gut erklärt und ihr die Rechnungen nachvollziehen könnt.

Wenn ihr etwas mehr dazu wissen möchtet und die auch die Problemfälle, Ausnahmen usw. kennen lernen möchtet: Besorgt euch am besten den Rundbrief 86 der ArGe DEUNOT.

Viele Grüße
Volkmar
 
Quelle: www.philaseiten.de
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