Luftpost-Brief vom Finanzamt Düsseldorf Nord mit Dienstsiegel an das Landesfinanzamt Groß-Berlin, Berlin W 15 (britischer Sektor) vom 4.4.1952 mit MaschWerbeStempel.
Führte das Dienstsiegel zu einer Portobefreiung (durch Ablösung)? Wenn ja, wurde nur die Luftpostgebühr für einen Brief > 20 gr. = 10 Pfg. (je 20 gr 5 Pfg.) verklebt?
Die Notopfermarke war überflüssig. Der amtliche Luftpost-Aufkleber in Rollenform (500er Rolle) kam 1951 an die Schalter und verdrängte die Luftpostaufkleber in Bogenform.
Wer hat eine Meinung zu diesem Beleg?
hajo22