Thema: Prüfgebühren: Wer zahlt die Kosten für Prüfungen von Fälschungen ?
drmoeller_neuss Am: 18.09.2018 15:31:50 Gelesen: 4105# 5@  
@ Eßwein [#1]

Das kommt auf die Angebotsbeschreibung an.

Die nicht fein englische Art, aber in der kommerziellen Philatelie häufiger vorkommend:

Verkäufertyp "Ich-habe-keine-Ahnung-von-Briefmarken-und-auf-Opas-Dachboden-gefunden" bietet ungeprüft an und ohne Obligo ("Echtheit nicht bestimmt"). Dann darf (fast) alles geliefert werden, wobei man sich streiten kann, ob Farbkopien noch Briefmarken darstellen.

Wenn Du "echte" Briefmarken, aber ungeprüft mit Prüfgarantie anbietest, musst Du echte Marken liefern, die prüfbar sind. Die Prüfkosten hat der Verkäufer zu tragen, wenn die Marken echt sind, hast Du den Kaufvertrag erfüllt.

Sind die Marken gefälscht oder verfälscht oder nicht prüfbar, liegt ein Sachmangel vor. Der Käufer hat Anspruch auf Erfüllung des Kaufvertrages. Eine Nachbesserung scheidet hier aus. Du musst echte Marken besorgen und liefern, kannst aber im Gegenzug die zuerst gelieferten verfälschten Marken zurückverlangen. Die Prüfgebühren hast Du als Vertrauensschaden zu ersetzen, sofern diese sich im üblichen Rahmen bewegen (BPP- oder VP-Prüfer).

Natürlich kannst Du Dich mit dem Käufer auch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages einigen. Dann bekommt der Käufer seine Auslagen und Du die Marken zurück. Dazu sind die Parteien aber nicht gezwungen. Beide Parteien können auf der Erfüllung des Kaufvertrages bestehen.
 
Quelle: www.philaseiten.de
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