Thema: Bund Dauerserie Posthorn
hajo22 Am: 19.09.2018 14:40:50 Gelesen: 192578# 362@  
@ Frankenjogger [#361]

Danke für Deine Rückäußerung.

Na ja, ein Finanzamt ist eine Behörde und für Behörden gab es das Gebührenablöseverfahren bis 31.3.1953 in der Bundesrepublik. Ob der Vermerk "frei durch Ablösung" alternativlos angebracht werden mußte, entzieht sich meiner Kenntnis. Das ist eben die Frage, reichte ein Dienststempel/Dienstsiegel zur Gebührenbefreiung oder nicht.

Natürlich kann es sich auch um eine Unterfrankatur handeln.

Die Verwendung des Notopfers auf Brief nach Berlin hätte üblicherweise zur Rückgabe an den Absender geführt, nicht so bei Behörden-Dienstpost wie man sieht.

Hier zeige ich einen Brief nach Berlin mit Zurückweisung. Der Brief war in den Ostsektor Berlins gerichtet, aber auch Briefe mit Notopfer nach Westberlin wurden retourniert.



hajo22
 
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