@ sentawau
[#82]Wie alemannia (#83) bin ich ebenfalls der Meinung, dass es sich um keine Notganzsache handelt.
Ich habe eine Karte mit ähnlichem (etwas deformierten) "bezahlt"-Stempel, gestempelt HAGEN (WESTF) 1 vom 08.05.1946. Der Spezialist H.-H. Mücke hatte sie vor Jahren bei Durchsicht meiner Sammlung ebenfalls als Teilbarfrankatur eingestuft. Ob sich zwischenzeitlich in der Hagen-Forschung Neueres ergeben hat, weiß ich leider nicht. Hagen ist insgesamt ein schwieriges Gebiet. Da braucht man sehr viel Vergleichsmaterial, um - wie im vorliegenden Fall - bei Belegen ohne Zuordnungsmerkmal (bspw. ein Ausgabekontrollstempel) auf das entsprechende Ausgabepostamt schließen zu können. Hier sind insbesondere die Namenskürzel im "bezahlt"-Stempel von Bedeutung sowie natürlich das Vorliegen einer entsprechenden ungebrauchten Karte, um den Status einer Notganzsache nachzuweisen.
Gruß Ulrich