Thema: Wer bestimmt, was in den Michel kommt oder rausgenommen wird ?
Markus Pichl Am: 01.10.2018 23:43:14 Gelesen: 4549# 7@  
Hallo,

leider sind im Michel vielerlei "faule Eier" zu finden. Ein Teil der faulen Eier wird glücklicherweise nicht geprüft, so z.B. Bund Block 2 in angeblicher Fehlfarbe "Dunkelbräunlichrot bei 20 Pf-Marke" (Michel-Nr. Block 2 F). Vor einigen Jahren fragte ich bei Herrn Hans-Dieter Schlegel telefonisch an, wie ich denn diese Fehlfarbe entdecken könnte bzw. wie sie unterschieden wird? Daraufhin antwortete er, dass sie nicht geprüft wird. Auf meine Frage, warum dies dann nicht bereinigt bzw. wieder aus dem Katalog herausgenommen wird, meinte er, dass es nicht so einfach sei, wenn einmal etwas katalogisiert ist, dass dann wieder aus dem Katalog herauszubekommen.

Oder man nehme Deutsches Reich MiNr. 604 a und b. Seit mehr als einem Vierteljahrhundert wird diese Marke von BPP-Prüfern nicht in a- und b-Farbe unterteilt bzw. nicht geprüft. Begründung: "Eine Signierung der Nr. 604 kann nicht erfolgen, da beide Farben Schwarzblaugrün und Mattgrün (a + b) auf einem Bogen zu finden sind. Eine Farbabgrenzung ist daher nicht möglich."

Diese Begründung wird seit mehr als einem Vierteljahrhundert via Zettelchen zur Prüfung eingesendeten Marken der MiNr. 604 beigelegt. Auf der anderen Seite gibt es aber widerum in anderen Sammelgebieten, z.B. Deutsches Reich Inflation und Alliierte Besetzung SBZ, katalogisierte Farbunterscheidungen, die sich innerhalb von einem Bogen widerfinden und augenscheinlich unterscheidbar sind, aber vielleicht augenscheinlich einfacher, als bei Deutsches Reich MiNr. 604 ?

Stellen Prüfer fest, wie es ab und an im Bereich Deutsches Reich Inflation zu vermerken ist, dass eine Farbunterteilung so nicht haltbar ist, dann wird m.E. so lange nach einem Unterscheidungsmerkmal bei den betreffenden Marke gesucht, bis man ein argumentierbares Unterscheidungsmerkmal gefunden hat und es ändern sich halt die Kriterien, welche man zur Bestimmung der katalogisierten Unternummern heranzieht. Das bekommen die Sammler oder auch die Händler aber in der Regel nur dann mit, wenn altgeprüfte Marken erneut zur Prüfung eingesendet und nicht mehr als solche bestätigt werden können. Finden neue Prüfer kein Unterscheidungsmerkmal, zu katalogisierten Farben, dann werden nicht stillschweigend die Kriterien bei der Bestimmung geändert sondern man nimmt dann die betreffende Farbe einfach aus der Katalogisierung heraus (siehe z.B. ehemals katalogisierte Sachsen MiNr. 15 b).

Wie auch immer, es scheint über die Sammelgebiete hinweg keine gleichartigen Kriterien zu geben, warum man eine bestehende Katalogisierung modifiziert. Egal ob sich die Modifizierung durch eine Erweiterung oder eine Verkürzung in der Katalogisierung oder sich ganz einfach in einer anderen Handhabung bzw. durch neu aufgestellte Kriterien bei der Prüfung ausdrückt.

Ein Katalog macht sich natürlich selbst keinen Gefallen, zahlreiche Katalogisierungen zu streichen und lebt mehr von der "Zuverlässigkeit" und auch von interessanten Neuaufnahmen. So bleibt augenscheinlich die eine oder andere Katalogisierung, welche nicht von BPP-Prüfern geprüft wird, als Bauernopfer für eine augenscheinliche "Neutralität" stehen. Auf der anderen Seite kommt in der Regel nichts neues an Spezifikationen in den Katalog, wenn es nicht auch von BPP-Prüfern geprüft wird. Das ist schon ein Dilemma, mit der besagten "Neutralität" und wenn man sich bezüglich der "Kompetenz" auf die Meinung von Dritten verlassen muß.

Beste Grüße
Markus
 
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