Thema: **** (?) (7) Datenschutz Grundverordnung (DSGVO)
filunski Am: 12.10.2018 22:15:52 Gelesen: 2840# 4@  
@ DL8AAM [#2]

Hallo Thomas,

vielen Dank für dieses weitere Beispiel dafür in welch einer zunehmend "schwachsinniger" (tut mir Leid momentan fällt mir dazu kein passenderer Ausdruck ein :-() werdenden Welt wir leben und dies auch durch Gerichte und Verordnungen amtlich bestätigt bekommen.

Bitte nicht falsch verstehen, ich halte einen effektiven Datenschutz für sehr wichtig und angebracht. Die Betonung liegt dabei auf "effektiv". Die neue DSGVO ist leider alles andere als effektiv, sie ist völlig undurchdacht und in und für viele Fälle eine unüberwindbare bürokratische Mauer und kann und wird wohl zunehmend nicht im Sinne ihrer Erfinder Verwendung finden. Ich denke dabei momentan auch an all die ehrenamtlich tätigen Mitglieder in Vereinsvorständen die davon mittlerweile ein Lied singen können.

Dem Kläger in dem von dir geschilderten Fall kann man nur wünschen, dass er einmal einen Notdienst benötigt, der dann weil er den Namen nicht findet oder einer bestimmten Wohnung/Klingelschild nicht zuordnen kann, zu spät kommt oder unverrichteter Dinge wieder abzieht!

Den von dir genannten "Datenkraken" hat die neue DSGVO bis jetzt nur in die Hände gespielt. Aber gegenüber solchen Argumenten, von den Folgen ihrer Verordnung ganz zu schweigen, sind die hochbezahlten EU Kommissare die dieses Werk verbrochen haben ja taub und blind.

Beste Grüße,
Peter
 
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