Thema: Alliierte Besetzung Gemeinschaftsausgaben: Michel streicht 919 F aus Katalog
Markus Pichl Am: 18.10.2018 21:46:05 Gelesen: 35212# 62@  
Hallo Peter,

die Deutsches Reich Dienstmarke MiNr. 161 wurde von 1941 bis 1944 in 10 verschiedenen Aufträgen im sogen. Plattendruck gedruckt. Die Annahme, es handele sich in jedem Druckauftrag um selbige Druckfarbe, ist irrig.

Zu jedem Druckauftrag wird die Druckfarbe neu angemischt, dies ist unter Experten und Druckern aus der damaligen Zeit unstrittig. Kann ein Druckauftrag nicht innerhalb von einem Tag ausgeführt werden, dann wird am nächsten Drucktag die Druckfarbe erneut angemischt. Auch dadurch können innerhalb einem Druckauftrag verschiedene Farbtönungen entstehen. Verzögert sich die Beendigung eines Druckauftrags, z.B. durch einen Feiertag oder einen damals schon werkfreien Sonntag, dann setzt die in Eimern oder Dosen stehende Druckfarbe einen Film an, der dann untergerührt und das Ganze ggf. durch die Hinzugabe von Lösungsmitteln rührbar gemacht wird. So steht es schon im Kohl-Handbuch zu den Druckfarben der Steindruckmarken MiNr. 8 erklärt.

Die Druckfarbe wurde bei den Kontrollratsmarken außerhalb der Druckmaschine aus verschiedenen Farben und Zusätzen vom Coloristen tagtäglich neu zusammengemischt, wie mir Herr Bernhöft heute erklärte. Fertige Dosen, die bei einem Farbhersteller eingekauft wurden, gab es nicht. Dies deckt sich mit den Angaben zu den Steindrucken von Hamburg aus 1864 und vielen anderen Marken. Das Prozedere, eine Druckfarbe zu Mischen, war über einen langen Zeitraum kein anderes. Dennoch möchte ich je nach Druckmaschine nicht ausschließen, dass es auch Farbmischungen innerhalb des Farbwerks gegeben hat, was bei den Rotationsmaschinen für die Kontrollratsmarken aber wohl nicht zutrifft.

Nachstehend von mir im Jahre 2013 erstellte Scans von Dienstmarken 161. Wir sehen auch bei den einheitlich eingefärbten Marken verschiedene Farbtönungen. Dann aber auch dunkelfarbene Marken, die eine uneinheitliche Farbtönung aufzeigen.



Deine Meinung, alle uneinheitlich eingefärbten Marken seien bleisulfidgeschädtige, wird aber auch erst wahr, wenn hierfür ein Nachweis vorliegt. Meine Meinung kennst Du, auch ich sehe in den uneinheitlich eingefärbten Marken verfärbte Marken. Was hierfür aber die konkrete Ursache ist, muß über Gutachten bewiesen werden und nicht durch Annahmen. Persönlich bin ich sogar der Annahme, dass verfärbte Marken, egal welche Ursache zugrunde liegt, mit einer rein visuellen Betrachtung nicht unterschieden werden können.

Daher sehe ich auch in der Herausnahme der Sachsen 19 f, kein Problem. Ebenso wenig, wie man nach meiner Überzeugung nach verschiedenen Schattierungen bei preußischblauen Marken unterscheiden kann, kann man nicht nach verschiedenen Graden der Verfärbung graufarbener Marken, deren Druckfarbe zuvor violett war, unterscheiden. Eine Grenzsetzung wäre hier rein willkürlich und nicht an einem objektiven Sachverhalt auszumachen - vor allem, wenn sich dieser Sachverhalt auf mehrere späte Auflagen hinwegzieht und die Marken aus solchen nur innerhalb einem kurzen Verwendungszeitraum vorkommen und auch nicht durch Verwendungsdaten klar wird, aus welcher Auflage welche genau stammt oder stammen könnte.

Die Marken, welche als 919 F geprüft werden, stammen wahrscheinlich aus einer oder sogar aus einer zweiten oder dritten Auflage, bei der die Druckfarbe ggf. unter verschiedenen Bedingungen gleichartige Verfärbungen zeigt und dies mit visueller, evtl. auch mit Hilfsmitteln, nicht differenzierbar ist, ob hier gleiche oder eine andere Zusammensetzung der Druckfarbe vorliegt. Die 919 F wird visuell und nicht mit einer Messung der Farbe geprüft. Das fleckige, uneinheitliche Aussehen der als 919 F geprüften Marken, rührt in jedem Fall von einer nach Druck erfolgten Verfärbung der Druckfarbe und kann sich nicht, wie von Dir bereits aufgeführt, durch einen uneinheitlichen Farbauftrag beim Druck begründen.

Beste Grüße
Markus
 
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