Thema: Phantommarken der DDR: Im Michel zu finden, im Handel und bei Sammlern unbekannt
Markus Pichl Am: 18.10.2018 23:19:01 Gelesen: 6998# 3@  
@ Richard [#1]

Um ihren Nachweis zu erbringen, wird um Meldung an den BPP gebeten.

Hallo Richard,

das muß heißen: "Um ihren Nachweis zu erbringen, wird um Einsendung zu Prüfern des BPP's oder des VP's gebeten."

Nur eine Meldung, kann niemals ausreichend sein. BPP-Prüfer tun sich ja in der Regel noch nicht einmal zu hochaufgelösten Scans, bei weitaus einfacheren Fragen, ausdrücken.

Durchaus traue ich sowohl den BPP- als auch den VP-Prüfern für dieses Sammelgebiet zu, das Wasserzeichen korrekt zu bestimmen. Nach meiner Erfahrung haben Sammler aber Schwierigkeiten dies zu können und oftmals ist es nur der Wunschglaube, das "gute" Wasserzeichen erkannt zu haben. Auf Belegen ist es manchmal sogar selbst für Herrn Paul BPP nicht immer möglich gewesen, das richtige Wasserzeichen bei von mir zur Prüfung vorgelegten Marken bestimmen zu können, wofür ich dann selbstverständlich Verständnis habe, wenn es mir selbst auch nicht im nicht abgelösten Zustand gelingt.

Ferner kann es sein, dass es bestimmte Wasserzeichen-Abarten sogar nur mit Sonderstempeln bzw. philatelistischen Entwertungen gibt.

Beste Grüße
Markus
 
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