Thema: Neues von der BDPh Strukturkommission
drmoeller_neuss Am: 27.10.2018 14:36:18 Gelesen: 39692# 13@  
Die Diskussion ist eröffnet. Der Vorschlag der Strukturkommission geht in die richtige Richtung. Es gibt nur noch eine Sorte von Mitgliedern, und jeder Bürger der Welt kann frei entscheiden, ob er Mitglied des BDPhs werden kann oder nicht. Die Ortsvereine und Arbeitsgemeinschaften können machen, was sie wollen und es gibt keine Zwangsbeiträge mehr. Soweit so gut. Das habe ich schon seit Jahren vorgeschlagen. Der BDPh löst sich aus der Umklammerung der Landesverbände, die selbstständige Vereine sind, auf die der BDPh keinen Einfluss hat.

Warum bedarf es aber des Konstruktes des Aufsichtsrates und einer Delegiertenwahl? Hat man Angst, der Flut an Direktmitgliedern nicht mehr Herr zu werden? Kommen wir wieder auf den Boden der Realitäten zurück. Der BDPh wird vielleicht zukünftig 10.000 Direktmitglieder haben, wenn es überhaupt so viele werden. Bisher gibt es etwa 3.000 Direktmitglieder, von denen eine Handvoll den Weg zur Jahreshauptversammlung finden. Hochgerechnet auf 10.000 Mitglieder werden vielleicht 100 Mitglieder persönlich anwesend sein. Nehmen wir einmal als Vergleich den Haus- und Grundstückseigentümerverein Neuss. Mit etwa 6.000 Mitgliedern ist der Verein sehr bodenständig aufgestellt und viele Mitglieder können zu Fuß zur Jahreshauptversammlung gehen. Dort gibt es außerdem noch Getränke und Schnittchen und einen interessanten Fachvortrag und der ein oder andere setzt den Besuch auch noch von der Steuer ab. Das ganze ist viel attraktiver als eine BDPh-Jahreshauptversammlung. Trotzdem reicht der Sparkassensaal in Neuss, der gute hundert Leute fasst, vollkommen aus. Stehen muss niemand. Endlose Diskussionen gibt es auch nicht. Der Vorstand wird meistens einstimmig entlastet und nach einer Stunde ist der bürokratische Teil über die Bühne.

Fazit: Das Brimborium mit einer Delegiertenwahl und einer Delegiertenkonferenz kann man sich sparen. Das Porto für eine notwendige Briefwahl zur Delegiertenkonferenz kann besser ausgegeben werden. Die Satzung könnte vorsehen, dass ein Mitglied bis zu zehn andere Mitglieder vertreten kann. Dann würde sich die Delegiertenkonferenz ohne kompliziertes Wahlverfahren von alleine bilden. BDPh-Mitglieder können in ihrem Ortsverein fragen, wer zur Jahreshauptversammlung fährt und Fahrgemeinschaften bilden oder ihr Stimmrecht delegieren. Geht also ganz einfach. Und warum brauche ich einen Aufsichtsrat? Reicht ein demokratisch gewählter Vorstand nicht auch aus? Und dann kommt der Einwand, dass eine Flut von Anträgen die Versammlung sprengen könnte. An dieser Stelle könnte die Satzung eingreifen. Mein pragmatischer Vorschlag: Die Versammlung wählt eine Antragskommission für das nächste Jahr, die alle Anträge sichtet und gleiche Anträge zusammenfasst, und den ein oder anderen Blödsinn auch einmal zurückweist.

Der Gedanke ist gut, dass auch Vereine und Arbeitsgemeinschaften direkt im BDPh Mitglied werden können, Aber warum müssen sie beitragsfrei bleiben? Viele Vereine könnten sich durchaus einen kleinen Obolus leisten. Im Übrigen kann die Satzung vorsehen, dass juristische Personen als Fördermitglieder ohne Stimmrecht bleiben.

Wir sollten den Vorschlag nicht zerreden – und hoffen, dass die großen Frösche anpassungsfähig sind und sich auch in einem trocken gelegten, aber hübsch bepflanzten Teich wohlfühlen. Die Kommission hat großartige Arbeit geleistet und man kann sie zu dem einstimmig verabschiedeten Vorschlag nur gratulieren.

Bilder vom Vortragsabend kommen am Montag, wenn mein Computer und mein Handy hoffentlich wieder miteinander sprechen.
 
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