Thema: Neues von der BDPh Strukturkommission
Richard Am: 08.11.2018 09:23:14 Gelesen: 37936# 26@  
Liebe Mitglieder,

es wird Zeit das mittlerweile in Kreisen der BDPh Funktionsträger weit verbreitete und diskutierte Konzept zur Zukunftsentwicklung des BDPh, versehen mit einigen redaktionellen Ergänzungen, zur Diskussion stellen.



Übersicht

Ziel des Konzepts ist zu einem Stichtag, vermutlich in 2022 oder 2023, also erst in 4 bis 5 Jahren, die Mitgliedschaften in Ortsvereinen, Arbeitsgemeinschaften und Landesverbänden von der Mitgliedschaft im BDPh zu trennen. An diesem Stichtag würden dem BDPh vermutlich weniger als 2.000 bisherige Direktmitglieder bleiben. Alle anderen bisherigen Mitglieder müssen erneut die (Direkt-) Mitgliedschaft direkt beim BDPh in Bonn beantragen, wenn sie diese wünschen.





1.1 Ortsvereine / Argen und regionale Verbände / Verhältnis zum BDPh

1.2 Verhältnis der Verbände zum BDPh


Vereine und Arbeitsgemeinschaften können als juristische Personen ohne Stimmrecht und ohne Bedingungen Mitglied beim BDPh Bonn werden. Dazu ist nicht notwendig, dass auch nur ein Mitglied des Vereins oder der Arbeitsgemeinschaft zeitgleich zahlendes Mitglied im BDPh ist. Dennoch erhalten die Vereine und Arbeitsgemeinschaften weitreichende Unterstützung, auch mit finanzieller Förderung ihrer Aktivitäten und Fortbildungsveranstaltungen. Die gleichzeitig vom BDPh erwartete Erfüllung von Aufgaben durch Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Landesverbände ist genannt, unter anderem Mitwirken an der Arbeit übergeordneter Ebenen.



2 Stimmrechte

Vereine und Verbände (sowie Arbeitsgemeinschaften und VPhA) können Mitglied im BDPh werden, jedoch ohne Beitragszahlung und ohne Stimmrecht.

3 Mitgliederstimmrecht und Wahlverfahren

Bisher hatten die stimmgewaltigen Landesverbände, die VPhA, die Vereine, die ihr Stimmrecht von den Landesverbänden erhielten sowie im Durchschnitt rund 10 Anwesende der rund 2.000 Direktmitglieder einige Rechte auf der Hauptversammlung, insbesondere das Recht der Teilnahme, von Anträgen an die Hauptversammlung sowie der Wahl des BDPh Vorstands. Künftig werden die Rechte von 50 Delegierten ausgeübt werden, welche aus 5 Bezirken je 10 Delegierte durch Wahl der BDPh Direktmitglieder, die in diesen Bezirken gemeldet sind - vermutlich per Briefwahl - bestimmt werden. Aus dem Konzept geht nicht hervor, dass den Direktmitgliedern und künftigen Direktmitgliedern zur Hauptversammlung irgendwelche weiteren Teilnahme- oder Vorschlagsrechte bleiben würden. Auch die Delegierten haben nur Wahlrechte für den Vorstand und den neu zu bildenden Aufsichtsrat, aber kein Vorschlags- oder Antragsrecht auf den Hauptversammlungen. Vereine, Arbeitsgemeinschaften und Landesverbände haben keinerlei Stimmrechte mehr.



4 Aufsichtsrat / 5. Struktur Vorstand und Bundesstellen

Vorstand, Fachstellen und Fälschungsbekämpfung sollen erheblich / massiv erweitert werden. Da auch die Mitgliederverwaltung künftig in der Geschäftsstelle Bonn stattfinden wird, werden sich die entstehenden jährlichen Kosten möglicherweise erheblich erhöhen.
 
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