Thema: Begriffsbestimmung: Ganzsache
Christian Am: 04.09.2009 00:54:00 Gelesen: 16593# 1@  
Liebes Forum,

hier ein als Ganzsache geführtes Objekt, bei dem ich mir nicht sicher bin, ob es sich wirklich eine Ganzsache ist. Es handelt sich um eine Postkarte aus dem Oranje-Freistaat, Ausgabe 1895. Im Ascher Ganzsachen-Katalog wird sie unter der Nummer 15b geführt.



In Wikipedia habe ich folgende Definition für Ganzsachen gefunden:

"Ganzsachen sind mit vorauszubezahlenden Wertzeichen (= Wertstempel) bedruckte Formulare wie z. B. Postkarten, Umschläge, Streifbänder, Kartenbriefe, aber auch Telefon-Billets und Postanweisungen. Darüber hinaus kommen folgende Arten seltener vor: Faltbriefe (bei Versand per Luftpost = Aerogramme), Telegrammblätter und Paketkarten. Eine Ganzsache ist ein Postwertzeichen wie eine Briefmarke und somit eine Gebührenquittung für die Inanspruchnahme der postüblichen Dienstleistungen."

Die gezeigte Postkarte hat eine Marke, die mit einem Aufdruck versehen wurde.

Handelt es sich um eine Ganzsache, oder nicht ? Eure Meinung ist gefragt.

Herzliche Grüße

Christian
 
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