Thema: Katalogseiten für Dritte kopieren, scannen und versenden
Quincy Am: 13.11.2018 09:53:07 Gelesen: 2191# 11@  
Es gibt eine gute informative Handreichung zum Thema mit dem Titel:

Der richtige Umgang mit dem Urheberrecht - Leitfaden zum legalen Kopieren nach §§ 53 ff. UrhG [1]

Hier wird genau beschrieben, was man für den privaten Gebrauch darf, z.B. "kleine Teile" eines Buches kopieren (Abschn. 1.3). Was "kleine Teile" sind, ist allerdings nicht klar definiert. In vielen Bibliotheken geht man pragmatischerweise von maximal 20 Seiten bzw. max. 20 % eines Buches aus.

Wenn also jemand in eine Bibliothek geht und dort ein paar Seiten aus einem Briefmarkenkatalog kopiert (auf Papier oder elektronisch, z.B. USB-Stick), so ist das m.E. legal. Die Betonung liegt auf "ein paar Seiten".

Der "private Gebrauch" schließt jedoch eine Weitergabe der Kopien oder gar ihr Hochladen in ein Forum grundsätzlich aus.

Viele Grüße
Quincy

[1] https://www.bitkom.org/noindex/Publikationen/2009/Leitfaden/Der-richtige-Umgang-mit-dem-Urheberrecht-Leitfaden-zum-legalen-Kopieren/090420-LegalesKopieren.pdf
 
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