Thema: Das Farben Thema: Farben bestimmen - aber wie ?
Markus Pichl Am: 14.11.2018 11:28:01 Gelesen: 56842# 140@  
@ Ben 11 [#139]

Ein wahrnehmungsorientierter Unterschied von Farben, bei Marken einer Michel-Nummer, begründet noch keine Katalogisierungswürdigkeit. Selbst dann nicht, wenn sich ein Unterschied mit einer definierten Beleuchtung aufzeigt.

Beispiel: Bayern MiNr. 13 wurde in fünf Auflagen gedruckt, wird im Michel aber nur in zwei Farben, a und b, unterteilt - die b-Farbe entstammt der letzten Auflage. Die Marken der ersten vier Auflagen lassen sich aber auch, zumindest weitestgehenst, unterscheiden. Problem ist jedoch, wenn man nicht zwei sondern fünf Farben katalogisieren würde, dass durch lagerungs- oder umweltbedingte Einflüsse oder aus Gründen der fließenden Farbmischung herrührende weitere Unterschiede dann nicht sicher bzw. nur unter Zweifeln und Streit einer der vier anderen Farben zuzuordnen wäre. Da hilft dann auch die Farbmessung und UV-Reaktionen nicht wirklich zu 100% erfolgreich weiter. Die katalogisierte b-Farbe sich aber durch Farbton sowie abweichendem Farbauftrag sicher von allen anderen unterscheiden lässt und zugleich, aufgrund des geringen Aufbrauchs der 5. Auflage, tatsächlich in gebrauchter Erhaltung seltener ist.

Als ein Kriterium, zur Katalogisierung einer Farbe, könnte ein Farbstoffelwechsel stehen - so wie bei Preussen MiNr. 17. Wäre die Verwendung verschiedener Farbstoffe das einzige Kriterium, um eine Farbe als katalogisierungswürdig anzusehen, dann würden gefühlt 95% der katalogisierten Farben entfallen.

Alternativ könnte man dann noch Farben katalogisieren, die sich unstrittig durch ein zweites Merkmal von Marken mit anderen Farbeindruck abheben. Ein zweites Merkmal kann eine abweichende Papiersorte (z.B. DR 86 I d) oder auch ein abweichender Pigmentierungsaufbau inkl. abweichender Sprenkelung der Druckfarbe sein (z.B. DR MiNr. 522 a und b). Optimal ist natürlich, wenn man diese Druckfarbe, die ein zweites Kriterium hergibt, auch einer bestimmten Auflage zuordnen kann. Dann würden alle die Farben aus der Katalogisierung fallen, die sich rein nur über eine strittige Farbwahrnehmung definieren, weil sie aus einer fließenden Farbmischung stammen und/oder ggf. sich in einer ungewollten oder gar gewollten nachträglichen Veränderung des Farbeindrucks begründen.

Beste Grüße
Markus
 
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