Thema: Neues von der BDPh Strukturkommission
drmoeller_neuss Am: 19.11.2018 19:43:35 Gelesen: 35490# 63@  
@ DL8AAM [#58]

Ich glaube aber auch, dass der Vorschlag eher das Ende der organisierten "deutschen" Philatelie bedeutet hätte. Zumindest in seiner Breite und der internationalen Sichtbarkeit. Wenn man sich auf einem Schlag von allen seinen indirekten Mitglieder getrennt hätte, stände man am Ende lediglich bei nur noch maximal einer handvoll Hardcore-Mitgliedern da. Den aktiven Schritt von "dann Null" auf eine zusätzliche Direktmitgliedschaft, würde kaum einer der ehemaligen indirekten Mitglieder gehen.

Der BDPh hat bereits jetzt etwa 3000 Direktmitglieder, obwohl eine Mitgliedgliedschaft über einen Ortsverein oder eine Arbeitsgemeinschaft in der Regel finanziell günstiger wäre.

Du unterstellst allen Mitgliedern in allen Ortsvereinen und Arbeitsgemeinschaften, dass sie nichts mit dem BDPh zu tun haben wollen und die "Philatelie" ungelesen in der Altpapiertonne entsorgen?

Persönlich weiss ich diese philatelistische Fachzeitschrift zu schätzen, obwohl man an der ein oder anderen Stellschraube noch drehen kann (die Antragsprozedur für eine private Kleinanzeige ist einfach nur bürokratisch und abschreckend). Eine solche Fachzeitschrift kostet im freien Verkauf vielleicht 50 EUR pro Jahr. Der BDPh-Jahresbeitrag könnte für mich sich in dieser Höhe bewegen, damit sich eine Mitgliedschaft persönlich "lohnen" würde. Meinst Du nicht, dass vielleicht ein weiteres Fünftel der derzeitigen Mitglieder genauso denkt wie ich?

Wenn nicht, dann sollten wir nicht mehr von "BDPh-Zwangsbeitrag" sprechen, sondern von einer "Philateliesteuer", zu entrichten an den BDPh.

Natürlich müsste es einen sinnvollen Übergang geben. Ich schlage ein Stufenmodell vor, dass eine gleichzeitige Mitgliedschaft in einem Ortsverein oder einer Arbeitsgemeinschaft und dem BDPh begünstigt wird. Dann kann der Ortsverein oder die Arbeitsgemeinschaft entscheiden, wie mit der Beitragsermässigung für das Mitglied umgegangen wird. Man kann halbe halbe machen, oder die Ersparnis komplett an das Mitglied weitergeben. Voraussetzung wäre ein Bankeinzug des BDPh-Mitgliedschaftsbeitrages durch den BDPh. Aus eigener Erfahrung weiss ich, dass die meisten Einzüge erst mit dem Tode des Mitgliedes beendet werden. :)
 
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