@ umdhlebe
[#68]In der Sache stehe ich voll hinter Jürgen Häsler. Ich hätte den Brief etwas anders formuliert, im ersten Anschreiben muss man nicht unbedingt die Rechtssprechung zitieren, zumal das BGH-Urteil einen Ermessensspielraum lässt (was bedeutet wesentlich?).
Die Mitglieder eines jeden Vereines haben gegenüber ihrem Vereinsvorstand ein Auskunfts-, Einsichtnahme- und ein Informationsrecht bezüglich wichtiger Vereinsangelegenheiten.Das ist die Kernaussage und dem ist nichts hinzuzufügen.