Thema: Neues von der BDPh Strukturkommission
drmoeller_neuss Am: 20.11.2018 11:12:32 Gelesen: 35133# 69@  
@ umdhlebe [#68]

In der Sache stehe ich voll hinter Jürgen Häsler. Ich hätte den Brief etwas anders formuliert, im ersten Anschreiben muss man nicht unbedingt die Rechtssprechung zitieren, zumal das BGH-Urteil einen Ermessensspielraum lässt (was bedeutet wesentlich?).

Die Mitglieder eines jeden Vereines haben gegenüber ihrem Vereinsvorstand ein Auskunfts-, Einsichtnahme- und ein Informationsrecht bezüglich wichtiger Vereinsangelegenheiten.

Das ist die Kernaussage und dem ist nichts hinzuzufügen.
 
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