@ saintex
[#589]Was den Tarif angeht: Ich hatte den Vermerk Geschäftspapiere nicht wahrgenommen. Auch die Form des Umschlages lässt auf ein höheres Gewicht schließen. Der UPU Tarif von 1935 besagt 35 c je 50 Gramm mit einem Minimum von 1 fr 75 gleich dem Brieftarif. Wenn ich richtig rechne greift der Geschäftspapiertarif erst ab einem Gewicht von über 250 Gramm. Die Einschreibegebühr ist ein einheitlicher Betrag egal welche Leistung.
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Die Recherche dank deiner Links hat mir richtig Spaß gemacht auch wenn ich nicht alles sofort richtig gedeutet habe.
Lulu