Thema: (?) (234) Entgeltvermerke - sammelwürdig ?
DL8AAM Am: 25.11.2018 19:15:46 Gelesen: 136694# 196@  
@ EdgarR [#194]

Vereinfacht gesagt, ist das ein UPU-genormter "Entgelt bezahlt der Empfänger"-Rückumschlag im internationalen, grenzüberschreitenden Verkehr.

Links steht in aller Regel die Vertrags- bzw. Genehmigungs- (Abrechnungs-) Nummer der übernehmenden Postverwaltung (des Empfängers). Die Annahme durch die Empfänger-Post (d.h. positive Verrechnung mit der abgebenden Post) wird garantiert. Die Annahme (d.h. die Rückrechnung) kann durch den Empfänger nicht verweigert werden.

Es ist aber kein "Entgelt(schon)bezahlt"-Vermerk, sondern nur ein Versprechen (für die abgebende Post aber bereits "bares" Geld, dass es von der annehmenden Post garantiert "bekommt").

Im Prinzip ist das das Gegenstück zu unseren Rückumschlägen/Antwortkarten mit dem Schriftzug "Antwort" ("Werbeantwort") über der Empfängeradresse. Auch dessen Annahme (und entsprechende garantierte Porto-Übernahme) können vom Empfänger grundsätzlich nicht mehr verweigert werden, egal ob er oben "Porto bezahlt Empfänger" oder "Bitte frankieren" in die Frankierzone eingedruckt hat (dafür wird aber auch kein volles Nachentgelt - zusätzlich zum Porto - fällig).

Gruß
Thomas
 
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