Thema: (?) (668) Postverhältnisse Bayern - Österreich
bayern klassisch Am: 01.12.2018 11:19:05 Gelesen: 186829# 303@  
Liebe Freunde,

gerade bei Dienstbriefen galt das Hauptinteresse hinsichtlich der postalischen Behandlung bayerischer Briefe in Österreich der Befreiung von Porti. Da es den Grenzfrankozwang gab, war die bayerische Strecke uninteressant und interessierte die österreichische Post gar nicht.



Sollte aber ein bayer. Dienstbrief in Österreich auch gebührenfrei bleiben, bedurfte es schon einiger Arbeit, um dies zu erreichen und oft verfehlte dieser Aufwand sein Ziel.

Hier schrieb das Kreis- und Stadtgericht Regensburg an den Magistrat von Wien am 17.2.1842 - und zahlte bis zur Grenze nichts. Weil dies aber keine Garantie war, dass Österreich auch auf eigenem Territorium eine wie auch immer geartete Postportofreiheit akzeptiert hätte, fügte man in Regensburg hinzu: "Ex Officio in Dienstsachen portofreyer Justizgegenstand" und erhoffte sich so auch die Portofreiheit bis Wien, welche hier auch gewährt wurde.

Bei allem Eifer - eine in Bayern vorgeschriebene Franchise wurde dadurch aber unterlassen.



Siegelseitig habe ich den Brief gedreht, so dass man lesen kann, was der Absender für die Post notiert hatte: "Am Siebenzehnten Februar 1842 Postübergabe, Welter". Das war ein Insinuationsvermerk, mit dem das Gericht in Regensburg in Rechtsdingen gerichtsverwertbar die Zustellung an die Post notiert hatte. Auf Auslandsbriefen sind diese Insinuationsvermerke selten und von Insidern gesucht.

Liebe Grüsse von bayern klassisch
 
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