Thema: Beitrags-Chaos beim BDPh / LV Hessen droht mit Konsequenzen
Richard Am: 03.12.2018 09:27:51 Gelesen: 8288# 25@  
Der Verband Philatelistischer Arbeitsgemeinschaften e.V. im BDPh e.V. berichtet auf seiner Internetseite [1] über die Klarstellung des BDPh zu den Beiträgen der Arge-Mitgliedschaften:

ArGen Direktmitgliedschaft - Keine Beitragserhöhung für VPhA - Arbeitsgemeinschaften

Der BDPh-Präsident Alfred Schmidt bestätigte in einem Mail vom 23. Nov. 2018 auf Anfrage des 1. Vorsitzenden der VPhA Musikgruppe e.V. Peter Lang nochmals, dass die in Wittenberg beschlossene Beitragserhöhung auf 20,00 EURO nicht für ArGen der Mitgliedsverbände, also auch nicht für VPhA-ArGen zutrifft. Hier sein Wortlaut:

"Es ist tatsächlich so, dass alle Mitglieder, die über einen Verband dem BDPh angehören, nur 15 Euro bezahlen. Das gilt definitiv für die Motivgruppe Musik.

Die 20 Euro werden nur jenen ArGen berechnet, die der Bundesstelle zugeordnet sind und in keinem Verband Mitglied sind."

Der Präsident Alfred Schmidt hat zugesagt, dies in dem Newsletter im Dezember 2018 klarzustellen.

23. Nov. 2018
H.-Gerd Treschnak, 1. Vorsitzender des VPhA

[1] http://www.vpha-online.de/media/0130.pdf

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Für alle, die die Beitragsordnung noch nicht verstanden haben, hier eine Auskunft über ide Zusammenhänge, die wir von einem sachverständigen Mitglied erhalten haben:

Hallo Richard,

genau genommen gibt es wohl noch viel mehr Beiträge für Arge-Mitglieder.

Die 20 € gelten nur für Arge-Direktmitglieder, d.h. für Arge-Mitglieder, die in keinem anderen Verein sind und nicht über einen Mitgliedsverband (Landesverband/VPhA) einen BDPh-Beitrag entrichten. Es ist somit eine verbilligte Direktmitgliedschaft im BDPh exklusiv für Arge-Mitglieder. Zunächst sollten diese nur den BDPh-Beitragsanteil von 15 € zahlen, dann kamen aber Argen, die Mitglied in einem Landesverband sind, auf die Idee, jetzt alle Mitglieder als Arge-Direktmitglieder anzumelden, um dabei den Landesverbands-Beitragsanteil zu sparen. Daher wurde zu den 15 € eine “Bearbeitungsgebühr” von 5 € hinzugerechtet = 20 €.

Arbeitsgemeinschaften, die im VPhA sind, melden ihre Mitglieder über dem VPhA dem BDPh, der VPhA leitet den BDPh-Beitragsanteil von 15 € an den BDPh weiter und erhebt von seinen Argen auch noch einen Verbands-Beitragsanteil (keine Ahnung, wie hoch der ist).

Arge-Mitglieder, die in einem Verein eines Landesverbandes sind, zahlen ihren BDPh-Beitragsanteil von 15 € über ihren Verein und Landesverband an den BDPh und dazu noch einen Landesverbands-Beitragsanteil, der von Landesverband zu Landesverband verschieden ist. Über ihre Arge müssen sie keine zusätzlichen Beitragsanteile zahlen.

Also zahlen Arge-Mitglieder ganz viele unterschiedliche Beiträge. Ist kompliziert, aber mit der Zeit so gewachsen.


Soweit die aktuelle Situation, die niemanden so richtig zufrieden stellen kann.

Geändert und vereinfacht werden könnten die Beiträge durch eine von der Satzung losgelöste Beitragsordnung des BDPh, wie diese über eine vereinfachte Beitragsstruktur bereits von der Strukturkommission angedacht war. Erforderlich wäre eine Satzungsänderung beim BDPh, die theoretisch in 2019 beschlossen ud frühestens 2020 in Kraft treten könnte. Hier werden die Landesverbände nicht mitmachen ohne Beschluss ihrer jeweiligen eigenen Hauptversammlungen, die in 2019 bereits ab März stattfinden - zu früh über Diskussionen und Beschlüsse der heute noch nicht vorliegenden Diskussionspapiere.

Realistisch ist eine Satzungsänderung nicht vor der Hauptversammlung 2021 mit Wirkung ab 2022, zumal die Beiträge für 2019 und 2020 auf der Hauptversammlung in 2017 verbindlich beschlossen wurden.

Schöne Grüsse, Richard
 
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