Thema: (?) (41) Altdeutschland Helgoland: Ganzsachen
Markus Pichl Am: 13.12.2018 17:32:36 Gelesen: 25188# 22@  
Hallo,

die von mir in meinem Beitrag [#18] bereits gezeigte Berichtigung, aus Amtsblatt Nr. 60 / vom 19.Juli.1875:

Berichtigung des Briefporto-Tarifs

Seite 14 ist der zweiten Zeile von oben die Fassung zu geben: "mit Luxemburg, Helgoland, Belgien und Rumänien zulässig".


wird sich mit großer Wahrscheinlichkeit auf Rückantwortkarten beziehen. Belgien, Bayern und Württemberg, ergibt sich in der vorbenannten Berichtigung aus der Verfügung vom 15.06.1875, siehe Postamtsblatt Nr. 48 / 1875.



Rückantwortkarten nach Österreich/Ungarn waren nicht zulässig. Die Unzulässigkeit wurde aber erst mit Postamtsblatt Nr. 54 vom 23.06.1875 als Berichtigung des Briefporto-Tarifs nachgereicht.



Leider hat augenscheinlich niemand das "Briefporto-Tarif-Handbuch" aus dem Jahre 1875. Selbst Werner Steven hatte es schon immer dringend gesucht und ich habe mich soeben in Prüferkreisen, zur Brustschild- und Pfennige-Philatelie, umgehört. Das Problem, dass dieses Handbuch nicht auftauchen möchte, ist lange bekannt. Die verschiedenen, von mir aus den Postamtsblättern ausgearbeiteten Hinweise, lassen eine schlüssige Ableitung zu, dass zumindest zwischen Helgoland und dem Deutschen Reich, als auch Bayern, eine gegenseitige Anerkenntis der Rückantwortkarten gegeben war.

Wie anders sonst, sollte denn auch der ebenso schon aufgeführte Berichtigungsvermerk: "Wie im innern deutschen Postverkehr" sonst zu verstehen sein, als das nicht nur gleiche Portosätze sondern auch gleiche sonstige Bestimmungen Anwendung finden. Diesen Vermerk, gibt es nur in Bezug Helgoland.

Die beiden gezeigten Rückantwortkarten, von Zehdenick nach Helgoland, als auch nicht gezeigte Fragekarten von Helgoland nach Zehdenick, lassen ebenfalls diesen Rückschluß zu. Der Ankunftsstempel "HELIGOLAND JY 25 1878" zeigt selbige Merkmale, wie ein weiterer mir bekannter Abschlag vom selbigen Tag - dieser findet sich auf einer auf Helgoland nachträglich entwerteten Frankatur DR MiNr. 33 auf Briefkuvert. Man beachte die mitstempelnde Verschmutzung, in und links der unteren Kugel der Jahresziffer "8".



Die Rückantwortkarten aus Zehdenick haben ordnungsgemäß und unbeanstandet den Postweg durchlaufen. Warum hätte die Frau Gemahlin des Helgoländer Postmeisters andere Rechte oder Vorzüge genießen sollen, als andere Postkunden in Zehdenick?

Für mich ist die Sache, ob es zwischen Helgoland und dem Deutschen Reich, vor Eintritt Helgolands in den Weltpostverein, eine Akzeptanz von Rückantwortkarten gab, geklärt. Mit Eintritt Helgolands in den Weltpostverein, wurde dann mit neuer Verfügung, vom 04.Juli.1879, der Sachverhalt klar im Postamtsblatt Nr. 46 / 1879 verkündet (wie ich in Erfahrung bringen konnte, kann das Amtsblatt aber im Moment nicht zeigen). Ab da galten dann aber die Weltpostvereins-Tarife und nicht mehr die zuvor vereinbarten Inlandstarife und Bestimmungen zwischen Helgoland und dem Deutschen Reich.

Beste Grüße
Markus
 
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