Thema: Historische Landkarten: Wertvoll für Philatelisten
petzlaff Am: 22.09.2009 11:51:35 Gelesen: 21185# 5@  
Lieber Jochen,

ich hatte gerade gestern ein Gespräch mit einem Experten für derartige Urheberrechtsfragen. Die Gesetze sind für verschiedene Länder unterschiedlich.

Unter dem Strich kann man aber sagen, dass alles, was älter ist als 80 Jahre ohne Probleme reproduziert werden darf.

Sollten die Rechte an den originalen Karten zwischenzeitlich den Besitzer gewechselt haben, sollte man schon den aktuellen Rechtsinhaber kontaktieren. Auf alle Fälle ist es erforderlich, im Kontext auf den ursprünglichen Autor hinzuweisen.

Nicht betroffen sind offizielle Karten, die im Auftrag von Regierungsbehörden ausgegeben wurden (z.B. der USGS in USA).

Google- und Yahoo-Maps würde ich auf gar keinen Fall verwenden, da diese Unternehmen sehr restriktiv mit ihren eigenen Rechten umgehen.

Für neuere Objekte ist in Deutschland immer der Begriff der "eigenen Schöpfung" maßgeblich. Wenn du eine Karte oder was auch immer in "offensichtlich eigener schöpferischer Leistung" manipulierst, wirst du keine Probleme haben. Trotzdem gibt es rechtliche Grauzonen - also lieber immer den Rechtsinhaber kontaktieren. Normalerweise wirst du keine Probleme haben, ein Veröffentlichungsrecht zu bekommen.

Eine Abmahnung wg. Urheberrechtsverletzung kann richtig teuer werden.

Ich selber hantiere bzgl. meiner Route66 Website regelmäßig mit Urheberrechtsaspekten und hatte noch nie Probleme.

Übrigens: der "Copyright" Vermerk ist nicht mehr erforderlich um ein Copyright zu markieren. Bei der Veröffentlichung von eigenen Fotos empfiehlt es sich, nur einen Ausschnitt ins Web zu stellen. Damit lässt sich bei Bilderklau unter Vorlage des Originalbildes eindeutig nachweisen, dass man der Autor ist.

LG
Stefan
 
Quelle: www.philaseiten.de
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